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Revisionsverfahren Ablauf

Verfasst: Dienstag 18. Juni 2024, 14:09
von Poseidon
Hallo,

ich hätte eine Frage zu folgendem Szenario:

- Klage vor dem Amtsgerichts wird abgewiesen.
- Berufung vor dem Landgericht scheitert ebenfalls.

In beiden Fällen hatte die Kläger-Seite zwar Beweise, diese wurden aber weder in der Klage noch vor Gericht erwähnt beziehungsweise eingereicht.


Das Landgericht hat die Revision zum BGH zugelassen.
Revision wurde eingelegt und es kommt zur mündlichen Verhandlung.
Diesmal mit einem anderen Anwalt, da der ursprüngliche Anwalt nicht vor dem BGH verhandeln darf.

Meine Frage ist jetzt:
Werden die Beweise, die vom Kläger damals nicht eingereicht wurden vom BGH beachtet?

Re: Revisionsverfahren Ablauf

Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2024, 13:46
von Schnitte
Die Revision ist ja keine erneute Verhandlung über den Streit, sondern kann nur auf konkrete Revisionsgründe gestützt werden. Welcher Revisionsgrund soll hier gegeben sein, wenn es der Kläger selbst verpennt hat, seine Beweise vorzubringen?

Re: Revisionsverfahren Ablauf

Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2024, 16:41
von Poseidon
Den Grund kenne ich nicht. Vllt weil man ein Grundsatz Urteil möchte 🤷🏻‍♂️

Es geht um das Verfahren I ZR 90/23
Rückforderung aus illegalem Glücksspiel.

Der bisherige Prozessverlauf ist auf der Website des BGH zu lesen.

Die vorherigen Instanzen waren der Meinung, dass der Anbieter die Erlaubnis deshalb nicht bekam, weil die „Durchführung der Konzessionsvergabe unionrechtswidrig gewesen sei“.

Allerdings wurde vom Kläger nicht erwähnt, dass der Anbieter mit seinem damaligen Angebot nie und nimmer eine Lizenz erhalten hätte.
Das damalige Angebot hat komplett gegen den vorhandenen Glücksspielstaatsvertrag verstoßen.

Re: Revisionsverfahren Ablauf

Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2024, 17:44
von Schnitte
Poseidon hat geschrieben: Mittwoch 19. Juni 2024, 16:41 Den Grund kenne ich nicht. Vllt weil man ein Grundsatz Urteil möchte 🤷🏻‍♂️
Das wäre vielleicht ein Argument, die Revision zuzulassen (§ 543 ZPO), aber kein Revisionsgrund (§ 545 ZPO).