Warum gibt es § 904 BGB, wenn § 34 StGB existiert?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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ErfolgreicherJurist
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Warum gibt es § 904 BGB, wenn § 34 StGB existiert?

Beitrag von ErfolgreicherJurist »

Hallo zusammen \:D/

Mal eine Verständnisfrage, zu der ich noch nicht wirklich eine Antwort gefunden habe...
Wir haben gelernt, dass der § 904 BGB lex specialis zu § 34 StGB ist und aufgrund der Einheit der Rechtsordnung auch als Rechtfertigungsgrund geprüft wird. Allerdings haben wir auch gelernt, dass der § 904 BGB prüfungstechnisch wie der § 34 StGB aufzubauen ist, und eigentlich nur eine "Formalia" darstellt...

Wieso denn dann den § 904 BGB überhaupt einführen, habe ich mich gefragt? Kennt jemand eventuell Unterschiede zwischen § 904 BGB und § 34 StGB im Strafrecht, welche die Eigenständigkeit des § 904 BGB unterstreichen?

Herzlichen Dank im Voraus und liebe Grüße! [-o<
GetMeOut
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Re: Warum gibt es § 904 BGB, wenn § 34 StGB existiert?

Beitrag von GetMeOut »

Vergleiche einmal § 34 StGB mit der ursprünglichen Regelung in § 54 RStGB von 1871.
ErfolgreicherJurist
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Re: Warum gibt es § 904 BGB, wenn § 34 StGB existiert?

Beitrag von ErfolgreicherJurist »

Ah, jetzt macht es Sinn! Dann wurde der § 904 BGB also nach dem § 54 RStGB eingeführt, um damit die Sachwehr zu ermöglichen, bevor später der § 34 StGB eingeführt wurde!

Herzlichen Dank!
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