
Mal eine Verständnisfrage, zu der ich noch nicht wirklich eine Antwort gefunden habe...
Wir haben gelernt, dass der § 904 BGB lex specialis zu § 34 StGB ist und aufgrund der Einheit der Rechtsordnung auch als Rechtfertigungsgrund geprüft wird. Allerdings haben wir auch gelernt, dass der § 904 BGB prüfungstechnisch wie der § 34 StGB aufzubauen ist, und eigentlich nur eine "Formalia" darstellt...
Wieso denn dann den § 904 BGB überhaupt einführen, habe ich mich gefragt? Kennt jemand eventuell Unterschiede zwischen § 904 BGB und § 34 StGB im Strafrecht, welche die Eigenständigkeit des § 904 BGB unterstreichen?
Herzlichen Dank im Voraus und liebe Grüße!
