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Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Silversurfer74
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GEZ

Beitrag von Silversurfer74 »

Hallo, Zusammen, ich hoffe ich bin im richtigen Forum.
Sind 8 Euro Säumnis­zuschlag bei 18,36 Euro Rundfunkbeitrag Rechtens?

Laut Information gibt es diese Regel:
Säumnis­zuschlag von 1 Prozent der rück­ständigen Beitrags­schuld fällig, mindestens aber 8 Euro.

Hier handelt es sich aber um 43,57 % und nicht 1%, Die Frage lautet also wie viel unterschied ist rechtens bzw. ist dies Legal und kann man dagegen vorgehen?
Denn sonst könnten sie ja auch 100% verlangen.

Danke für alle Antworten!

Gruß und hoffentlich ein schönes Sonniges WE euch!
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scndbesthand
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Re: GEZ

Beitrag von scndbesthand »

Silversurfer74 hat geschrieben: Samstag 13. Juli 2024, 08:39 Hallo, Zusammen, ich hoffe ich bin im richtigen Forum.
Sind 8 Euro Säumnis­zuschlag bei 18,36 Euro Rundfunkbeitrag Rechtens?

Laut Information gibt es diese Regel:
Säumnis­zuschlag von 1 Prozent der rück­ständigen Beitrags­schuld fällig, mindestens aber 8 Euro.

Hier handelt es sich aber um 43,57 % und nicht 1%, Die Frage lautet also wie viel unterschied ist rechtens bzw. ist dies Legal und kann man dagegen vorgehen?
Denn sonst könnten sie ja auch 100% verlangen.

Danke für alle Antworten!

Gruß und hoffentlich ein schönes Sonniges WE euch!
Ein Klageverfahren dagegen wäre wirtschaftlich sinnlos, weil die Kosten im Unterliegensfalle viel zu hoch wären. Zahlen, SEPA Mandat erteilen und gut ist es.
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Silversurfer74
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Re: GEZ

Beitrag von Silversurfer74 »

Hallo, Danke für die Antwort. Mir ist klar das ein Klageverfahren vs. den 8€ absolut keinen Sinn ergibt.
Mir ging es jedoch darum ob 43,57 % Zinsen Rechtens sein können?
Wenn ich jemandem ein Darlehen gebe kann ich ja auch nicht einfach 43% Zinsen verlangen, sondern muss schauen das es dem Handelsüblichen gleichkommt.
doohan
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Re: GEZ

Beitrag von doohan »

Es ist legal. Zur Rechtsgrundlage siehe https://www.google.com/url?sa=t&source= ... ViLtI1Ao9f, Randnummer 40.
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