Hallo,
folgender Sachverhalt.
Drei Personen teilen sich eine Kasse in der jeder zu unterschiedlichen Teilen Geld einzahlt. Nach einem Streit nimmt sich Person A seinen Anteil aus der Kasse (Belege für dir Einzahlungen liegen vor)und bricht den Kontakt zu Person B und C ab.
Person B und C gehen dann zur Polizei und zeigen Person A aufgrund von Unterschlagung an.
Person A hat sich aber nur seinen Anteil aus der Kasse genommen.
Ist trotzdem der Straftatbestand erfüllt da Person A keine Rücksprache über die Entnahme des Geldes mit Person B und C gehalten hat.
Ausserdem heißt es bei Unterschlagung ja auch "Eine fremde bewegliche Sache" wenn er seinen nachweisbaren Anteil aus der Kasse nimmt ist die Sache doch nicht fremd?
246 StGB Unterschlagung gegeben bei geteilter Kasse?
Moderator: Verwaltung
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Re: 246 StGB Unterschlagung gegeben bei geteilter Kasse?
Realer Vorgang oder Hausarbeitenfall?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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