Selbstbedienungskasse Annahme /Abgabe

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Anna58440
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Selbstbedienungskasse Annahme /Abgabe

Beitrag von Anna58440 »

Hey ihr!
Wo findet denn bei einem supermarkt mit selbstbedienungskasse das Angbeot und die Annahme statt? ich habe ja in dem fall keine person an der kasse sitzen die meine Produkte abscannen kann und so entweder annehmen oder ablhenen kann. jetzt frag ich mich ob das Auslegen der Waren immer noch ein ivatio ad offerendum ist oder ob es in de Fall ein Angbeot ist, welches mit dem abscannen und bezahlen angenommen wird
Torsten Kaiser
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Re: Selbstbedienungskasse Annahme /Abgabe

Beitrag von Torsten Kaiser »

Das kannst du bestimmt in den "dicken" Kommentaren alles nachlesen. Ich meine mich zu erinnern, dass die hM sagt, dass Angebot/Annahme - dh der Vertragsschluss - erst an der Kasse stattfinden. Hier dann konkludente Annahme durch den VK durch das Aufstellen der funktionsfähigen Kasse.

Viele Grüße
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Strich
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Re: Selbstbedienungskasse Annahme /Abgabe

Beitrag von Strich »

Da ist die Antwort ungenauer als die Frage :-P.
Der Fall dürfte so liegen, wie du vermutest, nämlich eine Annahme unter der Bedingung der ordnungsgemäßen Bedienung der SB Kasse. Man könnte auch darüber nachdenken, ob der Fall den Warenautomaten nicht viel näher liegt. Der Markt ist dabei das hinter dem Automaten befindliche "Lager" und die "Ausgabe" (Herauslassen aus dem Markt) erfolgt erst, nach dem man "Geld" in die Kasse "eingeworden" hat.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Selbstbedienungskasse Annahme /Abgabe

Beitrag von Torsten Kaiser »

Was ist bei meiner Antwort auf diese pauschale Frage ungenau, Strich?

P.S. Davon ab bin ich froh, dass hier überhaupt noch jemand postet. Das Forum ist ja toter als tot. Macht es noch Sinn, hier zu gucken?
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Strich
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Re: Selbstbedienungskasse Annahme /Abgabe

Beitrag von Strich »

Na wo ist der der Erkenntnisgewinn gegenüber der Frage? Das die Annahme durch das Aufstellen einer funktionsfähigen Kasse geschieht? Der Rest ist 1. Semester WE-Lehre.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Selbstbedienungskasse Annahme /Abgabe

Beitrag von Torsten Kaiser »

Du schriebst ungenau. Ungenau war meine Antwort nicht, sondern knapp. Und genau nach dieser Problematik fragte die Fragestellerin, weil ihr das offenbar nicht klar war.

Viele Grüße
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