Seite 1 von 2

Was passiert mit einem Baumängelprozess im Versicherungsfall?

Verfasst: Montag 29. Juli 2024, 16:27
von darius85
Hallo zusammen,

angenommen Bauherr A würde gegen Architekt B und Bauunternehmer C einen Bauprozess wegen Mängel an einem Neubauobjekt führen, der nach Fertigstellung bewohnt wäre.

Und angenommen während des Prozess würde es zu einem Versicherungsfall gegenüber der Gebäudeversicherung kommen und einige der Mängel, wegen denen Bauherr A die beiden Beklagten B und C verklagt hätte, würden im Rahmen der Schadensbeseitigung mitbeseitigt werden, so dass die Mängel nicht mehr durch Selbstvornahme nach § 637 BGB beseitigt werden könnten.

1. Könnte Kläger A von B und C trotzdem Schadenersatz wegen den Mängeln verlangen oder wäre es Mangels Schaden (§ 280, 281 BGB) ausgeschlossen?
Denn A wäre ja dann bereichert, weil die Mängel schon beseitigt wären und eine Selbstvornahme unmöglich wäre, insoweit würde ein Schadenersatzanspruch bestehen, obwohl sich der Schaden zwischenzeitlich erübrigt hätte.

2. Hätte die Versicherung einen Abretrungsanspruch oder einen anderen Anspruch gegen Versicherungsnehmer A, falls aus Frage 1 eine Bereicherungssituation hervorgehen würde? (oder wären B und C die lachenden dritten)

Und nein, der Ersteller des Threads will keine Straftaten begehen.

Re: Was passiert mit einem Baumängelprozess im Versicherungsfall?

Verfasst: Montag 29. Juli 2024, 18:20
von batman
Falsches Unterforum.
Im Übrigen: Bitte zunächst eigene Gedanken und Lösungsansätze zur Diskussion stellen.

Re: Was passiert mit einem Baumängelprozess im Versicherungsfall?

Verfasst: Montag 29. Juli 2024, 23:59
von darius85
Was wäre denn das korrekte Unterforum?

Als Lösungsansatz könnte § 285 BGB analog infrage kommen, keine Ahnung

Re: Was passiert mit einem Baumängelprozess im Versicherungsfall?

Verfasst: Dienstag 30. Juli 2024, 10:29
von Julia
darius85 hat geschrieben: Montag 29. Juli 2024, 16:27 Und nein, der Ersteller des Threads will keine Straftaten begehen.
Aber eine Hausarbeit gelöst bekommen?

Re: Was passiert mit einem Baumängelprozess im Versicherungsfall?

Verfasst: Dienstag 30. Juli 2024, 10:47
von darius85
Julia hat geschrieben: Dienstag 30. Juli 2024, 10:29
darius85 hat geschrieben: Montag 29. Juli 2024, 16:27 Und nein, der Ersteller des Threads will keine Straftaten begehen.
Aber eine Hausarbeit gelöst bekommen?
Nein, aber ich schreibe im September Examen, hat aber auch damit nichts zu tun :-)

Re: Was passiert mit einem Baumängelprozess im Versicherungsfall?

Verfasst: Mittwoch 31. Juli 2024, 08:18
von Torsten Kaiser
86 VVG

Re: Was passiert mit einem Baumängelprozess im Versicherungsfall?

Verfasst: Mittwoch 31. Juli 2024, 08:18
von Torsten Kaiser
86 VVG

Re: Was passiert mit einem Baumängelprozess im Versicherungsfall?

Verfasst: Donnerstag 1. August 2024, 17:54
von darius85
Torsten Kaiser hat geschrieben: Mittwoch 31. Juli 2024, 08:18 86 VVG

wäre nicht Vorraussetzung für einen Anspruchsübergang nach § 86 Abs. 1 VVG , dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt und dieser einen Anspruch gegen den Schädiger hätte.

Denn im Vorliegenden Fall wären die Beklagten nicht Schädiger in Bezug auf einen Versicherungsfall, hätten den Versicherungsfall also nicht herbeigeführt.

Re: Was passiert mit einem Baumängelprozess im Versicherungsfall?

Verfasst: Freitag 2. August 2024, 13:04
von Torsten Kaiser
darius85 hat geschrieben: Donnerstag 1. August 2024, 17:54
Torsten Kaiser hat geschrieben: Mittwoch 31. Juli 2024, 08:18 86 VVG

wäre nicht Vorraussetzung für einen Anspruchsübergang nach § 86 Abs. 1 VVG , dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt und dieser einen Anspruch gegen den Schädiger hätte.

Denn im Vorliegenden Fall wären die Beklagten nicht Schädiger in Bezug auf einen Versicherungsfall, hätten den Versicherungsfall also nicht herbeigeführt.
Genau, aber so habe ich deinen Fall auch verstanden.

Re: Was passiert mit einem Baumängelprozess im Versicherungsfall?

Verfasst: Freitag 2. August 2024, 13:45
von darius85
Torsten Kaiser hat geschrieben: Freitag 2. August 2024, 13:04
darius85 hat geschrieben: Donnerstag 1. August 2024, 17:54
Torsten Kaiser hat geschrieben: Mittwoch 31. Juli 2024, 08:18 86 VVG

wäre nicht Vorraussetzung für einen Anspruchsübergang nach § 86 Abs. 1 VVG , dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt und dieser einen Anspruch gegen den Schädiger hätte.

Denn im Vorliegenden Fall wären die Beklagten nicht Schädiger in Bezug auf einen Versicherungsfall, hätten den Versicherungsfall also nicht herbeigeführt.
Genau, aber so habe ich deinen Fall auch verstanden.
Gibt es dafür eine passende oder ähnliche Rechtsprechung, denn es müsste ja eine planwiderige Regelungslücke bestehen?

Re: Was passiert mit einem Baumängelprozess im Versicherungsfall?

Verfasst: Freitag 2. August 2024, 16:36
von batman
Einem Examenskandidaten sollte die Nutzung der einschlägigen Datenbanken vertraut sein.

Re: Was passiert mit einem Baumängelprozess im Versicherungsfall?

Verfasst: Freitag 2. August 2024, 17:15
von darius85
darius85 hat geschrieben: Freitag 2. August 2024, 13:45
Torsten Kaiser hat geschrieben: Freitag 2. August 2024, 13:04
darius85 hat geschrieben: Donnerstag 1. August 2024, 17:54
Torsten Kaiser hat geschrieben: Mittwoch 31. Juli 2024, 08:18 86 VVG

wäre nicht Vorraussetzung für einen Anspruchsübergang nach § 86 Abs. 1 VVG , dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt und dieser einen Anspruch gegen den Schädiger hätte.

Denn im Vorliegenden Fall wären die Beklagten nicht Schädiger in Bezug auf einen Versicherungsfall, hätten den Versicherungsfall also nicht herbeigeführt.
Genau, aber so habe ich deinen Fall auch verstanden.
Gibt es dafür eine passende oder ähnliche Rechtsprechung, denn es müsste ja wenn tatsächlich eine planwiderige Regelungslücke bestehen würde eine passende Rechtsprechung geben.

Re: Was passiert mit einem Baumängelprozess im Versicherungsfall?

Verfasst: Samstag 3. August 2024, 07:54
von Torsten Kaiser
darius85 hat geschrieben: Freitag 2. August 2024, 17:15
darius85 hat geschrieben: Freitag 2. August 2024, 13:45
Torsten Kaiser hat geschrieben: Freitag 2. August 2024, 13:04
darius85 hat geschrieben: Donnerstag 1. August 2024, 17:54
Torsten Kaiser hat geschrieben: Mittwoch 31. Juli 2024, 08:18 86 VVG

wäre nicht Vorraussetzung für einen Anspruchsübergang nach § 86 Abs. 1 VVG , dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt und dieser einen Anspruch gegen den Schädiger hätte.

Denn im Vorliegenden Fall wären die Beklagten nicht Schädiger in Bezug auf einen Versicherungsfall, hätten den Versicherungsfall also nicht herbeigeführt.
Genau, aber so habe ich deinen Fall auch verstanden.
Gibt es dafür eine passende oder ähnliche Rechtsprechung, denn es müsste ja wenn tatsächlich eine planwiderige Regelungslücke bestehen würde eine passende Rechtsprechung geben.
Darius: Wenn die eigene Gebäudeversicherung des Geschädigten den Schaden übernimmt, geht der Anspruch auf diese über. Dies ergibt sich aus 86 VVG. Warum brauchst du dazu ein Kommentar? Ich denke, dies war deine Ausgangsfrage und da hast du die Antwort. viele Grüße!

Re: Was passiert mit einem Baumängelprozess im Versicherungsfall?

Verfasst: Samstag 3. August 2024, 09:56
von darius85
Zum einen betrifft § 86 VVG die direkten Ansprüche des Geschädigten gegen den Schadensverursacher, so dass allenfalls eine analoge Anwendung infrage kommen würde.

Dafür konnte ich im Werkvertragsrecht auch bei Beck-Online nichts finden.

Außerdem kann das Quotenvorrecht dem entgegenstehen.

Re: Was passiert mit einem Baumängelprozess im Versicherungsfall?

Verfasst: Sonntag 25. August 2024, 08:25
von Torsten Kaiser
Darius, hast du mittlerweile deine Frage mit einer Recherche lösen können?