Hallo zusammen,
ich befinde mich gerade ca. in der Mitte meiner Promotion und überlege wann und wo ich danach (gegen Ende 2025/Anfang 2026) in's Ref starten möchte. In einem Gespräch mit meiner DM kam die Idee auf, bereits nach Abgabe an sie in's Ref zu starten und mich dann für den letzten Feinschliff/die mündliche Prüfung/die Veröffentlichung im Ref beurlauben zu lassen.
Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Ref-Beurlaubung zwecks Diss-Fertigstellung/Veröffentlichung gemacht? Was wären die konkreten Vss. für die Genehmigung der Beurlaubung (reicht vlt. eine Bestätigung der DM, dass die Arbeit aufgrund der Aktualität des Themas zeitnah veröffentlicht werden sollte?)? Am besten wären Erfahrungsberichte aus BW und/oder Hessen, da ich dort das Ref machen möchte.
Vielen lieben Dank.
Beurlaubung zwecks Fertigstellung Diss
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Re: Beurlaubung zwecks Fertigstellung Diss
Ja, ich habe das auch gemacht - mit dem Unterschied, dass ich sie in den letzten Kapiteln in dem Sonderurlaub noch fertigschreiben musste. Es war sehr stressig, zumal man auch während des Ref. (also vor dem Sonderurlaub) den Kopf nie frei hatte. Hat im Ergebnis nicht das Prädikat im 2. gekostet, aber doch einige Punkte. Ich rate ab, wenn man sie noch fertigschreiben muss. Geht es wirklich nur um den Feinschliff vor der Veröffentlichung, sieht das etwas anders aus; wieder zu differenzieren aber: Der Fall der "Vorkorrektur" (also: der Doktorvater macht erst noch Änderungsvorschläge vor der Abgabe; das kann dann wieder zu viel Zeit beanspruchen, um es mit einem Sonderurlaub von drei Monaten zu erledigen)...
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Re: Beurlaubung zwecks Fertigstellung Diss
Darf ich fragen, wie viel Zeit Du für Überarbeitung etc. so einplanst? Ich hatte damals zwei Wochen für die Überarbeitung bis zur Druckreife und eine Woche Prüfungsvorbereitung (Disputation zu einem völlig anderen Thema). Beides habe ich neben einem Vollzeitjob gemacht.davidk123 hat geschrieben: ↑Freitag 2. August 2024, 12:13 Hallo zusammen,
ich befinde mich gerade ca. in der Mitte meiner Promotion und überlege wann und wo ich danach (gegen Ende 2025/Anfang 2026) in's Ref starten möchte. In einem Gespräch mit meiner DM kam die Idee auf, bereits nach Abgabe an sie in's Ref zu starten und mich dann für den letzten Feinschliff/die mündliche Prüfung/die Veröffentlichung im Ref beurlauben zu lassen.
Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Ref-Beurlaubung zwecks Diss-Fertigstellung/Veröffentlichung gemacht? Was wären die konkreten Vss. für die Genehmigung der Beurlaubung (reicht vlt. eine Bestätigung der DM, dass die Arbeit aufgrund der Aktualität des Themas zeitnah veröffentlicht werden sollte?)? Am besten wären Erfahrungsberichte aus BW und/oder Hessen, da ich dort das Ref machen möchte.
Vielen lieben Dank.
Wenn Du einen ähnlichen Umfang einplanst, sollte man das vielleicht entweder mit dem regulären Urlaub des Refs abdecken können oder man macht unter der Hand ein Arrangement mit dem Anwalt aus der Anwaltsstation dass man mal 4 Wochen nicht da ist. Sonderlocken über die Referendarverwaltung beim OLG stelle ich mir nicht so easy vor, aber vielleicht hat hier ja jemand tatsächlich diesen Weg gewählt und kann berichten.
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