Hey, ich schreibe gerade meine Hausarbeit in Schuldrecht AT und bin verwirrt, für welche Anspruchsgrundlage ich mich entscheiden soll…
SV:
V verkauft einen gebrauchten Gegenstand an K, der bis zum 10.05. bei K Ankommen soll. K überwiest den Betrag am selben Tag. V vergisst die Lieferung des Gegenstandes und fragt seinen Nachbarn, ob er das für ihn für 50€ tun könnte. N ist damit einverstanden. V ist 2 Tage im Verzug. Auf dem Weg zu K kommt es zu einem Wildunfall, bei dem der Gegenstand komplett zerstört wird. K meinte „der Vertrag sei hinfällt“ und will sein Geld zurück.
Mein Problem ist, dass ich mir nicht sicher bin, ob ich 326 IV I.V.m. 346 I oder 326 V I.V.m. 346 BGB prüfen soll.
Wäre nett, wenn mir einer dabei helfen könnte
Rücktritt
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Re: Rücktritt
Keine Hausarbeitenbesprechung. Geschlossen.