Angenommen die Polizei stellt einen geparkten PKW auf einem öffentlichen Parkplatz fest, an welchem ein Kurzzeitkennzeichen aus dem Jahre 2012 (!) angebracht ist. Die Polizei überprüft nun dieses Kennzeichen und stellt fest, dass dieses vor 12 Jahren für ein anderes Fahrzeug ausgegeben war, jetzt aber offensichtlich nicht mehr zugelassen / gültig ist. Der aufgefundene PKW ist ebenfalls nicht mehr zugelassen. Des Weiteren stellt die Polizei fest, dass für den PKW keine Haftpflichtversicherung besteht.
Welche Straftatbestände sind erfüllt?
Ich denke an den Kennzeichenmissbrauch, da das Kennzeichen nicht mehr ausgegeben ist.
Könnte des Weiteren noch ein Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorliegen?
In diesem ist von "Gebrauch" die Rede. Reicht ein bloßes Parken (die Polizei hat niemanden fahren sehen) im öffentlichen Verkehrsraum aus oder muss das Fahrzeug geführt worden sein? Brauch das Fahrzeug denn überhaupt noch eine Versicherung, wenn es bloß rumsteht, aber schon längst abgemeldet wurde?
Ich würde den Verstoß verneinen.
Gibt es noch andere Normen, die ich grade übersehe?
Urkundenfälschung? Kennzeichenmissbrauch? Weitere Normen?
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