Whistleblowing

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Whistleblowing

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich interessiere mich für Whistleblowing. Seit 2023 gibt es das Hinweisgeberschutzgesetz.

Dieses bezieht sich aber nur auf Hinweise in einem Arbeitsverhältnis. Sagen wir, ein Außenstehender hat ganz legal private E-Mails anderer, die auf erhebliche Missstände (Straftaten) in einem bestimmten Arbeitsbereich schließen lassen. Die in den E-Mails beschriebenen Missstände sind bereits verjährt, weshalb sie rechtlich keine Relevanz haben. Weil die Missstände aber strukturell sind (also höchstwahrscheinlich weiter andauern), möchte die Person bspw. ein investigatives Blatt dazu anregen, das Problem allgemein unter die Lupe zu nehmen und die E-Mails dazu beispielhaft heranziehen.

Gibt es so etwas wie einen "Disclaimer", mit dem jemand vertrauliche E-Mails Dritter an ein Journal schicken könnte, ohne Gefahr zu laufen, sich strafbar zu machen? Würde es bspw. reichen, darauf hinzuweisen, dass der Inhalt als vertraulich zu betrachten ist?

Was mich generell interessiert, ist, wie Personen, die Hinweise auf Missstände erhalten haben (das ist ja oft rein zufällig, nicht gezielt), Informationen weiterleiten können, ohne sich dabei strafbar zu machen. Soweit das möglich ist.

Ich habe hier zum ersten Mal ein Thema erstellt und hoffe, ich verstoße damit gegen keine Forenregeln. Im Beschriebenen liegt kein Ermittlungsverfahren vor. Insofern ist es auch keine Anfrage zu einem konkreten Fall. Und ich erwarte natürlich auch nicht, dass eventuelle Antworten einer Rechtsberatung gleichkommen. Mein Interesse diesbezüglich ist allgemeiner Natur. Und wenn die Frage - aus welchen Gründen auch immer - nicht genehm ist, bin ich auch nicht böse.
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