Hallo zusammen,
ich habe eine ganz banale Frage zum dolus cumulativus: Wenn er vorliegt, wie kann man ihn am besten in der Fallbearbeitung ansprechen?
Beispielsfall: A wirft auf B einen Stein durch eine Scheibe, um ihn zu töten, und B stirbt. A macht sich wegen §§ 212 I, 303 I StGB strafbar.
Spricht man bei § 212 I StGB an, dass A Vorsatz hatte, den B zu töten, und bei § 303 I StGB dann erst, dass sich der Vorsatz des A auch kumulativ darauf erstreckt hatte, die Scheibe einzuschlagen, damit der Stein den B treffen kann?
Habe nur Fallbearbeitungen zum dolus alternativus gefunden, aber leider nicht, wie man den cumulativus anspricht...
Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße!
Wie am besten dolus cumulativus in Fallbearbeitung ansprechen?
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Re: Wie am besten dolus cumulativus in Fallbearbeitung ansprechen?
Gibt dazu vermutlich deshalb keine Fallbearbeitungen, weil man es eigentlich gar nicht gesondert ansprechen muss. Ist ein stinknormaler Fall des Vorsatzes bezüglich der Sachbeschädigung. Ob man das Kind nun dolus cumulativus nennt oder nicht, weil er auch etwas anderes wollte, ist am Ende des Tages ziemlich egal. Bei der Sachbeschädigung kommt es doch gar nicht drauf an, ob er auch den B töten wollte, sondern nur darauf, ob er die Scheibe einschlagen wollte. Gibt denke ich keinen Bonuspunkt für die Nennung dieses Fachbegriffs, der für die Falllösung eigentlich egal ist.
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Re: Wie am besten dolus cumulativus in Fallbearbeitung ansprechen?
Danke für die Antwort! Ja, macht wohl auch Sinn, dass es nicht explizit genannt wird...