ich habe eine ganz banale Frage zum dolus cumulativus: Wenn er vorliegt, wie kann man ihn am besten in der Fallbearbeitung ansprechen?
Beispielsfall: A wirft auf B einen Stein durch eine Scheibe, um ihn zu töten, und B stirbt. A macht sich wegen §§ 212 I, 303 I StGB strafbar.
Spricht man bei § 212 I StGB an, dass A Vorsatz hatte, den B zu töten, und bei § 303 I StGB dann erst, dass sich der Vorsatz des A auch kumulativ darauf erstreckt hatte, die Scheibe einzuschlagen, damit der Stein den B treffen kann?
Habe nur Fallbearbeitungen zum dolus alternativus gefunden, aber leider nicht, wie man den cumulativus anspricht...
Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße!
