Wie am besten dolus cumulativus in Fallbearbeitung ansprechen?
Verfasst: Dienstag 13. August 2024, 08:49
Hallo zusammen,
ich habe eine ganz banale Frage zum dolus cumulativus: Wenn er vorliegt, wie kann man ihn am besten in der Fallbearbeitung ansprechen?
Beispielsfall: A wirft auf B einen Stein durch eine Scheibe, um ihn zu töten, und B stirbt. A macht sich wegen §§ 212 I, 303 I StGB strafbar.
Spricht man bei § 212 I StGB an, dass A Vorsatz hatte, den B zu töten, und bei § 303 I StGB dann erst, dass sich der Vorsatz des A auch kumulativ darauf erstreckt hatte, die Scheibe einzuschlagen, damit der Stein den B treffen kann?
Habe nur Fallbearbeitungen zum dolus alternativus gefunden, aber leider nicht, wie man den cumulativus anspricht...
Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße!
ich habe eine ganz banale Frage zum dolus cumulativus: Wenn er vorliegt, wie kann man ihn am besten in der Fallbearbeitung ansprechen?
Beispielsfall: A wirft auf B einen Stein durch eine Scheibe, um ihn zu töten, und B stirbt. A macht sich wegen §§ 212 I, 303 I StGB strafbar.
Spricht man bei § 212 I StGB an, dass A Vorsatz hatte, den B zu töten, und bei § 303 I StGB dann erst, dass sich der Vorsatz des A auch kumulativ darauf erstreckt hatte, die Scheibe einzuschlagen, damit der Stein den B treffen kann?
Habe nur Fallbearbeitungen zum dolus alternativus gefunden, aber leider nicht, wie man den cumulativus anspricht...
Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße!