Hallo liebes Jurawelt- Forum.
Ich sitze gerade an einem Problem, an dem ich einfach nicht weiterkomme.
Und zwar geht es um die Frage, ob man bei einer gebundenen Norm als Ermächtigungsgrundlage für einen Grundrechtseingriff eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Maßnahme im Einzelfall vornehmen muss.
Viele Grüße
gebundene Entscheidungen
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Zuletzt geändert von Jura567 am Mittwoch 28. August 2024, 13:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch
Ja, auch gebundene Entscheidungen müssen im Einzelfall verhältnismäßig sein (siehe z.B. BVerwG 7 C 13.08, Urteil vom 28. Mai 2009).
Du prüfst ansonsten, ob es eine Ermächtigungsgrundlage für das hoheitliche Handeln aus den allgemeinen Gesetzen gibt und ob die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen. Wenn die Maßnahme rw ist, gibt es keine Duldungspflicht.
Du prüfst ansonsten, ob es eine Ermächtigungsgrundlage für das hoheitliche Handeln aus den allgemeinen Gesetzen gibt und ob die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen. Wenn die Maßnahme rw ist, gibt es keine Duldungspflicht.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.