Besitzwehr oder Besitzkehr bei Einkaufswägen im Supermarkt?
Verfasst: Freitag 6. September 2024, 10:54
Hallo zusammen,
ich bin über einen Beispielsfall im Rahmen der Besitzwehr gem. § 859 I BGB gestoßen, den ich nicht so ganz verstehe. Demnach soll unter Besitzwehr auch diese Konstellation fallen: Jemand nimmt etwas aus meinem Einkaufswagen im Supermarkt und packt es in seinen eigenen Einkaufswagen, und aufgrund von Besitzwehr gem. § 859 I BGB ist es mir erlaubt, mir diese Sache wieder aus dem Einkaufswagen der anderen Person zurückzuholen.
Ich hätte gedanklich zuerst an die Besitzkehr gem. § 859 II BGB gedacht, weil der Besitz im oben genannten Fall ja bereits "entzogen" bzw. "gestört" ist und § 859 I BGB nur eine Verhinderung des Entziehung bzw. Störung des Besitzes gestattet. Außerdem gestattet § 859 II BGB ja eine "Wiederabnahme". Bin mir allerdings trotzdem unsicher, weil es bei § 859 II BGB ja auch um das Betreffen bzw. Verfolgen des Täters auf frischer Tat geht.
Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch und verstehe das Fallbeispiel nicht...
Würde mich über Eure Einschätzung sehr freuen, vielen Dank im Voraus!
LG
ich bin über einen Beispielsfall im Rahmen der Besitzwehr gem. § 859 I BGB gestoßen, den ich nicht so ganz verstehe. Demnach soll unter Besitzwehr auch diese Konstellation fallen: Jemand nimmt etwas aus meinem Einkaufswagen im Supermarkt und packt es in seinen eigenen Einkaufswagen, und aufgrund von Besitzwehr gem. § 859 I BGB ist es mir erlaubt, mir diese Sache wieder aus dem Einkaufswagen der anderen Person zurückzuholen.
Ich hätte gedanklich zuerst an die Besitzkehr gem. § 859 II BGB gedacht, weil der Besitz im oben genannten Fall ja bereits "entzogen" bzw. "gestört" ist und § 859 I BGB nur eine Verhinderung des Entziehung bzw. Störung des Besitzes gestattet. Außerdem gestattet § 859 II BGB ja eine "Wiederabnahme". Bin mir allerdings trotzdem unsicher, weil es bei § 859 II BGB ja auch um das Betreffen bzw. Verfolgen des Täters auf frischer Tat geht.
Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch und verstehe das Fallbeispiel nicht...
Würde mich über Eure Einschätzung sehr freuen, vielen Dank im Voraus!
LG