Kraftfahrzeughilfeverordnung
Verfasst: Freitag 13. September 2024, 15:53
Hey Leute,
mal eine Frage von mir, wir haben ja auch Sozialrechtler*innen hier, die vielleicht näheren Einblick haben als ich durch Recherche
Es geht um die Kraftfahrzeughilfeverordnung, die insb. Zuschüsse für den Erwerb eines Neufahrzeugs abhängig vom Einkommen vorsehen sowie einkommensunabhängig die vollständige Übernahme der Kosten für einen behinderungsbedingten Umbau. Ersteres spielt bei meiner Frage keine Rolle dank Überschreitung der Einkommensgrenzen sowie Unwirtschaftlichkeit (technisch einwandfreies Auto vorhanden). Eine Umbauunternehmen ist aber der Auffassung, dass ein Umbau nicht gewährt würde, wenn das vorhandene Auto nicht mehr 50% des Neuwerts habe.
Meines Erachtens ist das aber nur Voraussetzung für den Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs mit Zuschuss, nicht hingegen für den Umbau eines vorhandenen Fahrzeugs. Anknüpfungspunkt sind §§ 4, 7 der KfzHV. Ich sehe also eigentlich keinen Grund, warum (in diesem Fall) ein Rollstuhlverladesystem aus dem Grund abgelehnt werden sollte, insb. wenn es auf ein mittel- bis langfristig zu beschaffendes Fahrzeug unproblematisch übertragen werden könnte.
Wie seht ihr das?
Und ja, mir ist bewusst, dass das hart an der Grenze zur Rechtsberatung ist, andererseits würde mich interessieren, ob ihr meine Interpretation teilt oder sogar weitergehende Infos zB bzgl. irgendwelcher mir unbekannter Verwaltungsvorschriften habt
Nachtrag: Die übrigen Voraussetzungen der Kfz-Hilfe liegen alle vor, darüber muss man sich also keine Gedanken machen
mal eine Frage von mir, wir haben ja auch Sozialrechtler*innen hier, die vielleicht näheren Einblick haben als ich durch Recherche
Es geht um die Kraftfahrzeughilfeverordnung, die insb. Zuschüsse für den Erwerb eines Neufahrzeugs abhängig vom Einkommen vorsehen sowie einkommensunabhängig die vollständige Übernahme der Kosten für einen behinderungsbedingten Umbau. Ersteres spielt bei meiner Frage keine Rolle dank Überschreitung der Einkommensgrenzen sowie Unwirtschaftlichkeit (technisch einwandfreies Auto vorhanden). Eine Umbauunternehmen ist aber der Auffassung, dass ein Umbau nicht gewährt würde, wenn das vorhandene Auto nicht mehr 50% des Neuwerts habe.
Meines Erachtens ist das aber nur Voraussetzung für den Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs mit Zuschuss, nicht hingegen für den Umbau eines vorhandenen Fahrzeugs. Anknüpfungspunkt sind §§ 4, 7 der KfzHV. Ich sehe also eigentlich keinen Grund, warum (in diesem Fall) ein Rollstuhlverladesystem aus dem Grund abgelehnt werden sollte, insb. wenn es auf ein mittel- bis langfristig zu beschaffendes Fahrzeug unproblematisch übertragen werden könnte.
Wie seht ihr das?
Und ja, mir ist bewusst, dass das hart an der Grenze zur Rechtsberatung ist, andererseits würde mich interessieren, ob ihr meine Interpretation teilt oder sogar weitergehende Infos zB bzgl. irgendwelcher mir unbekannter Verwaltungsvorschriften habt
Nachtrag: Die übrigen Voraussetzungen der Kfz-Hilfe liegen alle vor, darüber muss man sich also keine Gedanken machen