Ist die Zwischenprüfungsnote gut?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Jua4Ever
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Ist die Zwischenprüfungsnote gut?

Beitrag von Jua4Ever »

Für unsere Zwischenprüfung mussten wir 7 Prüfungen bestehen. Der Durchschnitt bei mir war 9,28

Würde mir mal gerne eine objektive Meinung einholen :)

Eine weitere wichtige Frage wäre, ob diese Durchschnittspunktzahl als ''Vollbefriedigend'' klassifiziert werden kann oder nicht?
Gemäß §1 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung werden einzelne Prüfungen wie folgt bewertet:

sehr gut​
eine besonders hervorragende Leistung​
= 16 bis 18 Punkte​
gut​
eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung​
= 13 bis 15 Punkte​
vollbefriedigend​
eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung​
= 10 bis 12 Punkte​
befriedigend​
eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht​
= 7 bis 9 Punkte​
ausreichend​
eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht​
= 4 bis 6 Punkte​
mangelhaft​
eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung​
= 1 bis 3 Punkte​
ungenügend​


Also ein VB ab 10 Punkten.

In unserer universitären Zwischenprüfungsordnung steht:

Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach § 1 der Verordnung des Bundesministers der Justiz über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung in der jeweils gelten- den Fassung.

Nach meinem Denken bezieht sich das ebenso, wie bei den Staatsexamen, auf die einzelnen Prüfungen.

Betrachtet man indes §2 II sieht die Punkteskala wie folgt aus:

(2) Den errechneten Punktwerten entsprechen folgende Notenbezeichnungen:
14.00 - 18.00​
sehr gut​
11.50 - 13.99​
gut​
9.00 - 11.49​
vollbefriedigend​
6.50 - 8.99​
befriedigend​
4.00 - 6.49​
ausreichend​
1.50 - 3.99​
mangelhaft​
0 - 1.49​
ungenügend.​

Wie man sieht, verschiebt sich das hier um einen Punkt nach unten. VB gibt es hier ab 9 und nicht 10 Punkten. Also Prädikatsexamen ab 9 Punkten. Das ist der Fall, wenn mit den Einzelnoten die Gesamtnote zusammengefasst berechnet wird.

Jetzt frage ich mich, ob dies auch für die Zwischenprüfung gilt? Einzelne Prüfungen sind wahrscheinlich erst ab 10 Punkten VB, doch wenn ich meine Einzelnoten von der Zwischenprüfung ausrechne (wie oben: 9,28) - wird dies dann offiziell als Vollbefriedigend eingeordnet?

Vielen Dank
gola20
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Re: Ist die Zwischenprüfungsnote gut?

Beitrag von gola20 »

Was soll der Zwischenprüfungsschnitt sein und wie wird er gebildet? Werden manche Klausuren höher gewichtet?
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