Würde mir mal gerne eine objektive Meinung einholen

Eine weitere wichtige Frage wäre, ob diese Durchschnittspunktzahl als ''Vollbefriedigend'' klassifiziert werden kann oder nicht?
Gemäß §1 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung werden einzelne Prüfungen wie folgt bewertet:
sehr gut
eine besonders hervorragende Leistung
= 16 bis 18 Punkte
gut
eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
= 13 bis 15 Punkte
vollbefriedigend
eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
= 10 bis 12 Punkte
befriedigend
eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht
= 7 bis 9 Punkte
ausreichend
eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht
= 4 bis 6 Punkte
mangelhaft
eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung
= 1 bis 3 Punkte
ungenügend
Also ein VB ab 10 Punkten.
In unserer universitären Zwischenprüfungsordnung steht:
Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach § 1 der Verordnung des Bundesministers der Justiz über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung in der jeweils gelten- den Fassung.
Nach meinem Denken bezieht sich das ebenso, wie bei den Staatsexamen, auf die einzelnen Prüfungen.
Betrachtet man indes §2 II sieht die Punkteskala wie folgt aus:
(2) Den errechneten Punktwerten entsprechen folgende Notenbezeichnungen:
14.00 - 18.00
sehr gut
11.50 - 13.99
gut
9.00 - 11.49
vollbefriedigend
6.50 - 8.99
befriedigend
4.00 - 6.49
ausreichend
1.50 - 3.99
mangelhaft
0 - 1.49
ungenügend.
Wie man sieht, verschiebt sich das hier um einen Punkt nach unten. VB gibt es hier ab 9 und nicht 10 Punkten. Also Prädikatsexamen ab 9 Punkten. Das ist der Fall, wenn mit den Einzelnoten die Gesamtnote zusammengefasst berechnet wird.
Jetzt frage ich mich, ob dies auch für die Zwischenprüfung gilt? Einzelne Prüfungen sind wahrscheinlich erst ab 10 Punkten VB, doch wenn ich meine Einzelnoten von der Zwischenprüfung ausrechne (wie oben: 9,28) - wird dies dann offiziell als Vollbefriedigend eingeordnet?
Vielen Dank