Hallo liebes Forum,
habe gegen einen Österreichischen Bußgeldbescheid (Geschwindigkeitsvergehen und Maut in Tirol) Einspruch eingelegt und für meinen Mandanten eine Teilaufhebung des Bescheids erreicht.
Kann ich die Rechtsanwaltskosten der Österreichischen Behörde in Rechnung stellen?
Kennt sich hier jemand aus oder hat eine nette Verbindung zu einem Ösi-Kollegen?
Herzliche Grüße
KK
RA Kosten im Bußgeldverfahren von Austria Behörde
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- Kurt Kettenfett
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RA Kosten im Bußgeldverfahren von Austria Behörde
"Die Anatomie der Frau ist für Trikotwerbung nicht geeignet. Die Reklame verzerrt."
Aus einer Stellungnahme des DFB 1976.
Aus einer Stellungnahme des DFB 1976.