Kurze Schilderung:
A möchte in einen Neubau ziehen. Bei dem Vertragsschluss eröffnet der Vermieter, dass auch noch weitere Malerarbeiten und Spachtelarbeiten auf den Mieter zukommen wenn er einziehen möchte. Er nennt auch einen Preis, da sein Freund Maler ist und bereits einen Kostenvoranschlag für ihn gemacht hat. Dieser liegt bei 3000 €. A unterschreibt den Vertrag und verlangt nach Einzug die 3000 Euro zurück, weil er gelesen hat, dass diese Arbeiten dem Vermieter obliegen und er sie nicht auf den Mieter abwälzen kann. Im Vertrag selbst wurde nichts vereinbart.
Ich stehe echt auf den Schlauch bin bei 536b BGB raus. Der A hat keine Ansprüche, weil er den Mangel beim Vertragsschluss kannte und dennoch unterschrieb.
Falls jemand antwortet, danke ich schon mal dafür
