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GEZ Gebühren

Verfasst: Dienstag 22. Oktober 2024, 21:16
von Isabell977
Ich habe eine Frage zum Rundfunkrecht. Es wurde ein Bescheid festgesetzt für den Zeitraum 2017 bis Mitte 2019. Sodann wurde durch Nachweise, dass im Jahr 2017 Beiträge gezahlt wurden, der Bescheid für den zeitraum 2017 aufgehoben. Im Bescheid wurden Zahlungen, die im Jahr 2019 geleistet wurden, für 2017 angerechnet. Was passiert jetzt mit den Zahlungen die angerechnet wurden, wenn der Bescheid für den Zeitraum aufgehoben wurde? Werde die Zahlungen dann neu berechnet, bzw. wäre der Bescheid dann rechtswidrig ?

Re: GEZ Gebühren

Verfasst: Montag 28. Oktober 2024, 13:47
von Strich
Eigene Gedanken? Am besten mit jeweiligen Normen, dann kann man besser über diesen sehr abstrakten Fall reden. Denn du willst hier ja sicherlich nicht kostenlos Rechtsberatung schnorren, oder? Nein bestimmt nicht, das würden nur Leute machen, die auch ihren Handwerker prellen, oder in der Kneipe nicht bezahlen. So jemand bist du ja sicherlich nicht, oder?