"Diplomjurist" und § 132a Stgb
Verfasst: Dienstag 12. November 2024, 20:09
Sämtliche meiner früheren Kommilitonen mit 1. StEx sind auf LinkedIn, Kanzleiwebsites etc. als "Diplomjuristen" unterwegs. Meine Uni verleiht zwar noch an Altabsolventen den Diplomjuristen, seit den 2000ern aber an alle neuen Absolventen "nur" noch den "magister iuris". Dürfte das Führen des "Diplomjuristen" damit nicht eigentlich ein unbefugtes Führen akademischer Titel nach § 132a I Nr. 1 StGB sein?
Ich habe nicht vor sämtliche alte Bekanntschaften hinter Gitter zu bringen, wahrscheinlich würde man den § 132a in dem Fall sowieso teleologisch reduzieren; von wegen das geschützte Vertrauen in die juristische Befähigung wird in dem Fall ja nicht. Aber ein bisschen seltsam kommt es mir doch vor, dass irgendwie jeder einfach einen anderen Titel führt, als ihm verliehen wurde.
Ich habe nicht vor sämtliche alte Bekanntschaften hinter Gitter zu bringen, wahrscheinlich würde man den § 132a in dem Fall sowieso teleologisch reduzieren; von wegen das geschützte Vertrauen in die juristische Befähigung wird in dem Fall ja nicht. Aber ein bisschen seltsam kommt es mir doch vor, dass irgendwie jeder einfach einen anderen Titel führt, als ihm verliehen wurde.