Seite 1 von 1

Übergang Strafverfahren in Bußgeldverfahren

Verfasst: Samstag 30. November 2024, 16:00
von sonnenschein234
Hallo,

ein Fall aus der Praxis: Im Strafbefehlsverfahren wurde ein Strafbefehl nach § 316 StGB erlassen. In der Hauptverhandlung stellte sich heraus, dass § 316 StGB mangels Ausfallerscheinungen nicht erfüllt wurde. Stattdessen kommt eine OWiG nach § 24a StVG in Betracht. Kann der Angeklagte nun wegen der OWi verurteilt werden? Oder muss das die Verwaltungsbehörde machen? Gibt es dazu eine Fundstelle?

Danke und liebe Grüße

Re: Übergang Strafverfahren in Bußgeldverfahren

Verfasst: Samstag 30. November 2024, 17:34
von Sebast1an
sonnenschein234 hat geschrieben: Samstag 30. November 2024, 16:00Kann der Angeklagte nun wegen der OWi verurteilt werden? Oder muss das die Verwaltungsbehörde machen? Gibt es dazu eine Fundstelle?
Ja. Nein. § 40 OWiG.

Re: Übergang Strafverfahren in Bußgeldverfahren

Verfasst: Samstag 30. November 2024, 19:50
von Strich
Jup das OWiG Recht ist der bitterste Abgang nach einem "gewonnen" Strafprozess des Angeklagten, weil:

"1. Gegen den Angeklagten wird wegen ... eine Geldbuße in Höhe von ... festgesetzt.
2. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens."

Re: Übergang Strafverfahren in Bußgeldverfahren

Verfasst: Sonntag 1. Dezember 2024, 08:51
von sonnenschein234
Danke Euch beiden. Bisher hatte ich die Fälle immer nach § 153a StPO eingestellt :lmao: In diesem Fall macht das die StA nicht mit ... Dann weiß ich jetzt aber für die Fortsetzung Bescheid ...