Übergang Strafverfahren in Bußgeldverfahren
Verfasst: Samstag 30. November 2024, 16:00
Hallo,
ein Fall aus der Praxis: Im Strafbefehlsverfahren wurde ein Strafbefehl nach § 316 StGB erlassen. In der Hauptverhandlung stellte sich heraus, dass § 316 StGB mangels Ausfallerscheinungen nicht erfüllt wurde. Stattdessen kommt eine OWiG nach § 24a StVG in Betracht. Kann der Angeklagte nun wegen der OWi verurteilt werden? Oder muss das die Verwaltungsbehörde machen? Gibt es dazu eine Fundstelle?
Danke und liebe Grüße
ein Fall aus der Praxis: Im Strafbefehlsverfahren wurde ein Strafbefehl nach § 316 StGB erlassen. In der Hauptverhandlung stellte sich heraus, dass § 316 StGB mangels Ausfallerscheinungen nicht erfüllt wurde. Stattdessen kommt eine OWiG nach § 24a StVG in Betracht. Kann der Angeklagte nun wegen der OWi verurteilt werden? Oder muss das die Verwaltungsbehörde machen? Gibt es dazu eine Fundstelle?
Danke und liebe Grüße