Loli Content / 184b
Verfasst: Mittwoch 4. Dezember 2024, 06:51
Moin Leute, mal eine Frage zu dem beigefügten Paragraphen.
Wenn man gerne hentai Comics auf diversen Seiten liest, welche diese anbieten, ist es quasi unmöglich dabei nicht auch auf loli content zu stoßen. Dieser ist in Deutschland illegal. Man kann diesen natürlich meiden und herausfiltern. Trotzdem beginnt man manchmal zu lesen und merkt erst im laufe das auch loli content in dem Comic enthalten ist oder kriegt Vorschaubilder welche diesen enthalten. Macht man sich theoretisch strafbar nur dadurch das die Bilder auf dem Handy erscheinen? Natürlich ohne das andere Leute Zugriff oder Einsicht auf diesen haben.
Wenn man diese öffentlichen Seiten jetzt besucht, nur online liest und nichts downloaded/verbreitet, inwiefern muss man sich seitens der Rechtslage Sorgen machen?
Theoretisch gilt die gleiche Frage für Internetseiten wie Reddit. Hier wird solcher content ja auch gefiltert, ist aber manchmal trotzdem auf zum Beispiel hentai subs vorhanden.
Meines Verständnisses nach ist im Absatz 4 zwar auch das beziehen von diesem content gemeint, aber mit dem fortführenden Satz „ um ihn im Sinne der Nummer 1 oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen“ zu verstehen. Hier wäre natürlich die Frage ob sich das Zitat nur auf den Satz nach dem „oder“ bezieht oder auch auf die Punkte davor.
Paragraph:
"(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
1.
einen kinderpornographischen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:
a)
sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b)
die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c)
die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,
2.
es unternimmt, einer anderen Person einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zugänglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen,
3.
einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder
4.
einen kinderpornographischen Inhalt herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.
Gibt der kinderpornographische Inhalt in den Fällen von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen."
Wenn man gerne hentai Comics auf diversen Seiten liest, welche diese anbieten, ist es quasi unmöglich dabei nicht auch auf loli content zu stoßen. Dieser ist in Deutschland illegal. Man kann diesen natürlich meiden und herausfiltern. Trotzdem beginnt man manchmal zu lesen und merkt erst im laufe das auch loli content in dem Comic enthalten ist oder kriegt Vorschaubilder welche diesen enthalten. Macht man sich theoretisch strafbar nur dadurch das die Bilder auf dem Handy erscheinen? Natürlich ohne das andere Leute Zugriff oder Einsicht auf diesen haben.
Wenn man diese öffentlichen Seiten jetzt besucht, nur online liest und nichts downloaded/verbreitet, inwiefern muss man sich seitens der Rechtslage Sorgen machen?
Theoretisch gilt die gleiche Frage für Internetseiten wie Reddit. Hier wird solcher content ja auch gefiltert, ist aber manchmal trotzdem auf zum Beispiel hentai subs vorhanden.
Meines Verständnisses nach ist im Absatz 4 zwar auch das beziehen von diesem content gemeint, aber mit dem fortführenden Satz „ um ihn im Sinne der Nummer 1 oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen“ zu verstehen. Hier wäre natürlich die Frage ob sich das Zitat nur auf den Satz nach dem „oder“ bezieht oder auch auf die Punkte davor.
Paragraph:
"(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
1.
einen kinderpornographischen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:
a)
sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b)
die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c)
die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,
2.
es unternimmt, einer anderen Person einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zugänglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen,
3.
einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder
4.
einen kinderpornographischen Inhalt herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.
Gibt der kinderpornographische Inhalt in den Fällen von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen."