Sozialrecht-Unterbrechung Verjährung, Rückforderung Geld
Verfasst: Montag 23. Dezember 2024, 16:37
Hallo ihr lieben,
Beim Bürgergeld gilt der Individualanspruch, d.h. jedem werden individuell eigenene Leistungen gewährt und für jeden ist indivdull die Hilfebedürftigkeit zu beurteilen.
Folgender Fall: mal angenommen der Kindesvater zahlte keinen Unterhalt und, dann nach etlichen Jahren fing er doch damit an, man wurde nicht darüber informiert, und das Geld ging direkt, da Auslandsunterhalt vom Jugendamt ans Jobcenter, und das Jobcenter teilte dies nicht mit, und behielt ungeniert das Geld des letzendlich mit Kindergeld und Unterhalt zusammen nicht hilfebedürfgigen Kindes, obwohl dies auszuzahlen war einfach ein, und zahlte viel geringere Leistungen nur aus. Wie könnte diese Person die Teile des Unterhalts die das Jobcenter nicht behalten hätte dürfen wieder zurück bekommen, und wie (beim Sozialgericht, dass für Sozialleistungen zuständig?) und was müsste diese Person dieses Jahr noch tun, um die Verjährung zu unterbrechen. Unterhalt ist ja keine Sozialleistung. Sicherlich haftet das Jobcenter hier wegen arglistiger Täuschung 10 Jahre oder so rückwirkend? Was könnte die Person tun damit die letzten 10 Jahre überprüft werden und alles zurück kommt? Danke für Antworten zum fiktiven Fall
Beim Bürgergeld gilt der Individualanspruch, d.h. jedem werden individuell eigenene Leistungen gewährt und für jeden ist indivdull die Hilfebedürftigkeit zu beurteilen.
Folgender Fall: mal angenommen der Kindesvater zahlte keinen Unterhalt und, dann nach etlichen Jahren fing er doch damit an, man wurde nicht darüber informiert, und das Geld ging direkt, da Auslandsunterhalt vom Jugendamt ans Jobcenter, und das Jobcenter teilte dies nicht mit, und behielt ungeniert das Geld des letzendlich mit Kindergeld und Unterhalt zusammen nicht hilfebedürfgigen Kindes, obwohl dies auszuzahlen war einfach ein, und zahlte viel geringere Leistungen nur aus. Wie könnte diese Person die Teile des Unterhalts die das Jobcenter nicht behalten hätte dürfen wieder zurück bekommen, und wie (beim Sozialgericht, dass für Sozialleistungen zuständig?) und was müsste diese Person dieses Jahr noch tun, um die Verjährung zu unterbrechen. Unterhalt ist ja keine Sozialleistung. Sicherlich haftet das Jobcenter hier wegen arglistiger Täuschung 10 Jahre oder so rückwirkend? Was könnte die Person tun damit die letzten 10 Jahre überprüft werden und alles zurück kommt? Danke für Antworten zum fiktiven Fall