Voraussetzungen fürs Examen - gut genug vorbereitet?
Verfasst: Mittwoch 1. Januar 2025, 15:37
Guten Tag zusammen,
Ich lese seit längerem hier mit und mittlerweile drängten sich Fragen so bohrend auf, dass ich mich unbedingt an euch wenden möchte.
Ich erwarte nicht, dass es hier eine einhellige Antwort geben wird, bin aber doch sehr gespannt auf die verschiedenen Aussagen zu einem sicher diffusen und kniffligen Thema.
Meine Frage dreht sich um das, was man im Examen wissen "muss" bzw was unabdingbare Voraussetzung ist.
Wir alle wissen ja, dass "man nicht alles wissen kann". Gleichwohl ist mein Gefühl, dass sobald man etwas nicht weiß, man "das natürlich wissen muss".
In meinem Erstversuch wurde mir exakt das in jeder Klausur vorgeworfen.
In Probeklausuren natürlich ebenso.
Demgegenüber stehen Aussagen wie:
Man kann nicht alles wissen.
Das Examen ist kein reiner Wissenstest, sondern eine Frage wie man mit dem Gesetz und dem Sachverhalt arbeiten kann.
Die Korrektoren im Examen achten eher darauf was überhaupt richtig ist und nicht so sehr auf die bloßen Fehler. (Hier so gelesen.)
Mein Eindruck ist hingegen ..kennt man irgendein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal nicht, heißt es "Kandidat ist nicht in der Lage die Prüfung richtig aufzubauen."
Ich werde in drei Wochen zu meinem Letztversuch antreten und denke, dass ich unbedingt die Grundlagen hätte mehr vertiefen sollen. Ich habe die Schemata der Klassiker nicht optimal drauf. Ich habe mir eine Reihe von Nebengebieten nicht mehr groß angeguckt ...ich könnte durchdrehen.
Wie war das bei euch? Wie schätzt ihr diese doch recht offene Frage ein bezüglich dessen ..worum es eigentlich geht und was man draufhaben sollte?
Vor allem: Was hättet ihr im Nachhinein nochmal anders gemacht? Weniger bzw mehr beachtet?
Mal sehen was aus der Frage herauskommt, denn hier und da lassen sich im Forum dazu ja auch schon sehr unterschiedliche Ansichten herauslesen, was ja verdeutlicht wie unklar das eigentlich ist.
Viele Grüße und vielen Dank,
Bernd
Ich lese seit längerem hier mit und mittlerweile drängten sich Fragen so bohrend auf, dass ich mich unbedingt an euch wenden möchte.
Ich erwarte nicht, dass es hier eine einhellige Antwort geben wird, bin aber doch sehr gespannt auf die verschiedenen Aussagen zu einem sicher diffusen und kniffligen Thema.
Meine Frage dreht sich um das, was man im Examen wissen "muss" bzw was unabdingbare Voraussetzung ist.
Wir alle wissen ja, dass "man nicht alles wissen kann". Gleichwohl ist mein Gefühl, dass sobald man etwas nicht weiß, man "das natürlich wissen muss".
In meinem Erstversuch wurde mir exakt das in jeder Klausur vorgeworfen.
In Probeklausuren natürlich ebenso.
Demgegenüber stehen Aussagen wie:
Man kann nicht alles wissen.
Das Examen ist kein reiner Wissenstest, sondern eine Frage wie man mit dem Gesetz und dem Sachverhalt arbeiten kann.
Die Korrektoren im Examen achten eher darauf was überhaupt richtig ist und nicht so sehr auf die bloßen Fehler. (Hier so gelesen.)
Mein Eindruck ist hingegen ..kennt man irgendein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal nicht, heißt es "Kandidat ist nicht in der Lage die Prüfung richtig aufzubauen."
Ich werde in drei Wochen zu meinem Letztversuch antreten und denke, dass ich unbedingt die Grundlagen hätte mehr vertiefen sollen. Ich habe die Schemata der Klassiker nicht optimal drauf. Ich habe mir eine Reihe von Nebengebieten nicht mehr groß angeguckt ...ich könnte durchdrehen.
Wie war das bei euch? Wie schätzt ihr diese doch recht offene Frage ein bezüglich dessen ..worum es eigentlich geht und was man draufhaben sollte?
Vor allem: Was hättet ihr im Nachhinein nochmal anders gemacht? Weniger bzw mehr beachtet?
Mal sehen was aus der Frage herauskommt, denn hier und da lassen sich im Forum dazu ja auch schon sehr unterschiedliche Ansichten herauslesen, was ja verdeutlicht wie unklar das eigentlich ist.
Viele Grüße und vielen Dank,
Bernd