Umgehung eines Adoptionsverfahrens mit Hilfe eines Rechtsvergehens
Verfasst: Mittwoch 15. Januar 2025, 22:24
Hallo, ich bin juristischer Laie und benötige für eine Kurzgeschichte Eure geschätzte Meinung.
In den 50er-Jahren findet ein Ehepaar (beide Ü 25) ein offensichtlich ausgesetztes Kleinkind (nur Info zum Geburtsdatum, etwas Geld) und will die Mühen der Adoption, die beide gerne erreichen würden, umgehen. Zu diesem Zweck erstellt der Ehemann eine gefälschte Geburtsbescheinigung und erhält dadurch eine standesamtliche Geburtsurkunde. Eine Bereicherungsabsicht besteht natürlich nicht.
- Ist dies eine Personenstandsfälschung oder eine mittelbare Falschbeurkundung oder beides?
- Zu erwartendes Strafmaß, falls die Tat entdeckt wird?
- Das Kind bleibt auch bei Tatentdeckung in der Familie (die Geburtsurkunde wurde ja so ausgestellt), richtig?
- Welche Verjährungsfristen?
Vielen Dank im voraus
HV
In den 50er-Jahren findet ein Ehepaar (beide Ü 25) ein offensichtlich ausgesetztes Kleinkind (nur Info zum Geburtsdatum, etwas Geld) und will die Mühen der Adoption, die beide gerne erreichen würden, umgehen. Zu diesem Zweck erstellt der Ehemann eine gefälschte Geburtsbescheinigung und erhält dadurch eine standesamtliche Geburtsurkunde. Eine Bereicherungsabsicht besteht natürlich nicht.
- Ist dies eine Personenstandsfälschung oder eine mittelbare Falschbeurkundung oder beides?
- Zu erwartendes Strafmaß, falls die Tat entdeckt wird?
- Das Kind bleibt auch bei Tatentdeckung in der Familie (die Geburtsurkunde wurde ja so ausgestellt), richtig?
- Welche Verjährungsfristen?
Vielen Dank im voraus
HV