Verständnisproblem 225 StGB
Verfasst: Samstag 25. Januar 2025, 02:44
Hallo zusammen,
ich habe Schwierigkeiten, die Schwelle der Strafbarkeit des 225 StGB zu erkennen. Wenn ich das mal bleistiftshalber auf Eltern ummünzen darf, müssen diese zur Begehung der Tat nach Abs. 1 ihr Kind quälen, roh misshandeln oder böswillig vernachlässigen. In Fällen, wo das Kind in die Gefahr des Todes, einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen bzw. seelischen Entwicklung kommt, wird eine Mindeststrafe von einem Jahr festgelegt, nach oben hin offen (lebenslänglich).
Mein Problem ist - trotz Studiums des Fischer-Kommentars - die Abgrenzung zum reinen Erziehungsversagen oder Erziehungsunwillen. Beispiele:
1. Mutter und Vater sind beide karriereorientiert, weswegen das Kind von 6 Uhr morgens bis 17 Uhr abends in der Kinderbetreuung ist. Daheim bekommt das Kind keine Zuwendung und entwickelt deswegen Sozialdefizite. Dürfte, wenn ich das richtig verstehe, nicht nach dieser Vorschrift strafbar sein.
2. Mutter und Vater sind beide berufstätig, weswegen ihr Kind alleine in die Schule (Variante: in den Kindergarten) geht. Der Weg führt über eine vielbefahrene Hauptstraße. Das Kind hat Angst, den Weg alleine zu gehen, aber die Eltern zwingen es dazu. Eines Tages wird das Kind tödlich durch ein Auto verletzt. Eine Böswilligkeit unterstellt: strafbar oder nicht (mein Gedanke wegen Vernachlässung der Pflicht, für das Kind zu sorgen)?
3. Die geschiedene Mutter M vergleicht ihre Tochter T (wenn M T kritisieren möchte) ständig mit dem Vater V, von dem M geschieden ist. V interessiert sich nicht für seine Kinder und ist für sein unsoziales Verhalten in der Verwandtschaft bekannt. Tochter T entwickelt in der Pubertät psychische Probleme und begeht Selbstmord. In einem Abschiedsbrief schildert sie, wie ihre Mutter ihr beigebracht habe, dass ihr Leben nicht lebenswert wäre. Strafbar oder nicht?
4. Als Extrembeispiel: Vater V - von Beruf Schmied - duldet keinen Widerspruch seines Sohnes S und schlägt bei Widerspruch mit voller Härte mit einer Pferdepeitsche zu. Das Kind erleidet wiederholt schwere Knochenbrüche. 225 (wenn nicht noch schlimmeres) sollte hier klar erfüllt sein.
Ich hoffe, ich habe mein Problem klar machen können. Kennt jemand Literatur, die diese Abgrenzung laienverständlich erklärt?
ich habe Schwierigkeiten, die Schwelle der Strafbarkeit des 225 StGB zu erkennen. Wenn ich das mal bleistiftshalber auf Eltern ummünzen darf, müssen diese zur Begehung der Tat nach Abs. 1 ihr Kind quälen, roh misshandeln oder böswillig vernachlässigen. In Fällen, wo das Kind in die Gefahr des Todes, einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen bzw. seelischen Entwicklung kommt, wird eine Mindeststrafe von einem Jahr festgelegt, nach oben hin offen (lebenslänglich).
Mein Problem ist - trotz Studiums des Fischer-Kommentars - die Abgrenzung zum reinen Erziehungsversagen oder Erziehungsunwillen. Beispiele:
1. Mutter und Vater sind beide karriereorientiert, weswegen das Kind von 6 Uhr morgens bis 17 Uhr abends in der Kinderbetreuung ist. Daheim bekommt das Kind keine Zuwendung und entwickelt deswegen Sozialdefizite. Dürfte, wenn ich das richtig verstehe, nicht nach dieser Vorschrift strafbar sein.
2. Mutter und Vater sind beide berufstätig, weswegen ihr Kind alleine in die Schule (Variante: in den Kindergarten) geht. Der Weg führt über eine vielbefahrene Hauptstraße. Das Kind hat Angst, den Weg alleine zu gehen, aber die Eltern zwingen es dazu. Eines Tages wird das Kind tödlich durch ein Auto verletzt. Eine Böswilligkeit unterstellt: strafbar oder nicht (mein Gedanke wegen Vernachlässung der Pflicht, für das Kind zu sorgen)?
3. Die geschiedene Mutter M vergleicht ihre Tochter T (wenn M T kritisieren möchte) ständig mit dem Vater V, von dem M geschieden ist. V interessiert sich nicht für seine Kinder und ist für sein unsoziales Verhalten in der Verwandtschaft bekannt. Tochter T entwickelt in der Pubertät psychische Probleme und begeht Selbstmord. In einem Abschiedsbrief schildert sie, wie ihre Mutter ihr beigebracht habe, dass ihr Leben nicht lebenswert wäre. Strafbar oder nicht?
4. Als Extrembeispiel: Vater V - von Beruf Schmied - duldet keinen Widerspruch seines Sohnes S und schlägt bei Widerspruch mit voller Härte mit einer Pferdepeitsche zu. Das Kind erleidet wiederholt schwere Knochenbrüche. 225 (wenn nicht noch schlimmeres) sollte hier klar erfüllt sein.
Ich hoffe, ich habe mein Problem klar machen können. Kennt jemand Literatur, die diese Abgrenzung laienverständlich erklärt?