Fundstelle: Gewährleistung trotz Unkenntnis
Moderator: Verwaltung
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Fundstelle: Gewährleistung trotz Unkenntnis
Hallo zusammen,
kann irgendjemand mit einer zitierfähigen Fundstelle (Urteil, Kommentar etc.) für die Aussage helfen, dass die kaufrechtliche Gewährleistung unabhängig davon besteht, ob der Verkäufer den Mangel kennt?
Ob man sowas Banales tatsächlich belegen muss, sei dahingestellt. Ich brauche jedenfalls eine Fundstelle – und finde keine.
Danke,
Robert
kann irgendjemand mit einer zitierfähigen Fundstelle (Urteil, Kommentar etc.) für die Aussage helfen, dass die kaufrechtliche Gewährleistung unabhängig davon besteht, ob der Verkäufer den Mangel kennt?
Ob man sowas Banales tatsächlich belegen muss, sei dahingestellt. Ich brauche jedenfalls eine Fundstelle – und finde keine.
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Re: Fundstelle: Gewährleistung trotz Unkenntnis
Hi Robert,
Dazu wirst du keine Fundstelle geschweige denn ein Urteil finden, weil es so klar ist, dass die Kenntnis für §§ 437 ff. BGB egal ist (Ausnahme: SEAS, da prüft man ja Verschulden).
Das Gesetz macht klar, dass eine bestimmte Voraussetzung NICHT erforderlich ist dadurch, dass es diese Vorausssetzung NICHT normiert.
So einfach ist ist.
Warum fragst du?
Dazu wirst du keine Fundstelle geschweige denn ein Urteil finden, weil es so klar ist, dass die Kenntnis für §§ 437 ff. BGB egal ist (Ausnahme: SEAS, da prüft man ja Verschulden).
Das Gesetz macht klar, dass eine bestimmte Voraussetzung NICHT erforderlich ist dadurch, dass es diese Vorausssetzung NICHT normiert.
So einfach ist ist.
Warum fragst du?
- Torquemada
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Re: Fundstelle: Gewährleistung trotz Unkenntnis
Z.B. BGH (VIII. Zivilsenat), Urteil vom 21.7.2021 – VIII ZR 357/20, Rn. 48.-JustAGuy- hat geschrieben: ↑Samstag 25. Januar 2025, 20:43 Hallo zusammen,
kann irgendjemand mit einer zitierfähigen Fundstelle (Urteil, Kommentar etc.) für die Aussage helfen, dass die kaufrechtliche Gewährleistung unabhängig davon besteht, ob der Verkäufer den Mangel kennt?
Ob man sowas Banales tatsächlich belegen muss, sei dahingestellt. Ich brauche jedenfalls eine Fundstelle – und finde keine.
Danke,
Robert
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Re: Fundstelle: Gewährleistung trotz Unkenntnis
In welchem Zusammenhang willst du das erzählen?
Im Falle der Falschlieferung beim Stückkauf ließe sich diskutieren, ob überhaupt Erfüllungswirkung eintrat. Verneint man die, bestünde auch kein modifizierter Erfüllungsanspruch (e.A.). § 434 IV BGB stellt die (bewusste und unbewusste) Falschlieferung einem Mangel gleich. Damit würde trotz Kenntnis des Mangels (bewusste Falschlieferung) der Gewährleistungsanspruch bestehen. Oder im Umkehrschluss aus §§ 437 Nr. 3, 311 II 2 BGB kannst du das folgern oder noch direkter daraus, dass der VK den Mangel ja auch arglistig verschweigen kann. Aus der dadurch entstehenden Wahl des K zwischen Anfechtung oder Gewährleistung kannst du das auch folgern.
Im Falle der Falschlieferung beim Stückkauf ließe sich diskutieren, ob überhaupt Erfüllungswirkung eintrat. Verneint man die, bestünde auch kein modifizierter Erfüllungsanspruch (e.A.). § 434 IV BGB stellt die (bewusste und unbewusste) Falschlieferung einem Mangel gleich. Damit würde trotz Kenntnis des Mangels (bewusste Falschlieferung) der Gewährleistungsanspruch bestehen. Oder im Umkehrschluss aus §§ 437 Nr. 3, 311 II 2 BGB kannst du das folgern oder noch direkter daraus, dass der VK den Mangel ja auch arglistig verschweigen kann. Aus der dadurch entstehenden Wahl des K zwischen Anfechtung oder Gewährleistung kannst du das auch folgern.
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Re: Fundstelle: Gewährleistung trotz Unkenntnis
Du bist eine Maschine, Torquemada.Torquemada hat geschrieben: ↑Mittwoch 29. Januar 2025, 15:47Z.B. BGH (VIII. Zivilsenat), Urteil vom 21.7.2021 – VIII ZR 357/20, Rn. 48.-JustAGuy- hat geschrieben: ↑Samstag 25. Januar 2025, 20:43 Hallo zusammen,
kann irgendjemand mit einer zitierfähigen Fundstelle (Urteil, Kommentar etc.) für die Aussage helfen, dass die kaufrechtliche Gewährleistung unabhängig davon besteht, ob der Verkäufer den Mangel kennt?
Ob man sowas Banales tatsächlich belegen muss, sei dahingestellt. Ich brauche jedenfalls eine Fundstelle – und finde keine.
Danke,
Robert
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Re: Fundstelle: Gewährleistung trotz Unkenntnis
@Torquemada: Perfekt, vielen Dank.
@Alle: Nein, keine Hausarbeit. Ein Gegner (Verkäufer), der meint, ein mangelbedingter Rücktritt vom Kaufvertrag scheitere daran, dass er keine Kenntnis von dem Mangel gehabt habe. Da ist es am einfachsten, kurz und knackig mit einem Urteil oder einer Kommentarstelle zu erwidern.
@Alle: Nein, keine Hausarbeit. Ein Gegner (Verkäufer), der meint, ein mangelbedingter Rücktritt vom Kaufvertrag scheitere daran, dass er keine Kenntnis von dem Mangel gehabt habe. Da ist es am einfachsten, kurz und knackig mit einem Urteil oder einer Kommentarstelle zu erwidern.
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Re: Fundstelle: Gewährleistung trotz Unkenntnis
Here you go:
BGH Urteil vom 29.9.2021 – VIII ZR 111/20, insbesodere Rückschluss aus Rn. 81.
BGH Urteil vom 29.9.2021 – VIII ZR 111/20, insbesodere Rückschluss aus Rn. 81.