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Kann sich eine Verwaltungebehörde der Rechtsbeugung strafbar machen?
Verfasst: Montag 3. Februar 2025, 13:46
von Aquatic
Was meint Ihr denn. Kann sich eine kommunale Verwaltungsbehörde wie die Baubehörde, untere Naturschutzbehörde, Jugendamt im Jugendschutz, Ordnungsamt im Genehmigungsverfahren... welche Verwaltungsakte mit Ermessensspielraum erlässt, der Rechtsbeugung schuldig machen? Im Allgemeinen wird hier ja als Täterkreis primär ein Richter oder ein Amtsträger, welcher im weiteren Sinne richterliche Aufgaben wahrnimmt angesehen. Wäre das bei einer Verwaltungsbehörde erfüllt?
Re: Kann sich eine Verwaltungebehörde der Rechtsbeugung strafbar machen?
Verfasst: Dienstag 4. Februar 2025, 10:28
von FKN993
Fischer, § 339 Rn. 11.
Re: Kann sich eine Verwaltungebehörde der Rechtsbeugung strafbar machen?
Verfasst: Dienstag 4. Februar 2025, 18:54
von thh
Aquatic hat geschrieben: Montag 3. Februar 2025, 13:46Was meint Ihr denn. Kann sich eine kommunale Verwaltungsbehörde wie die Baubehörde, untere Naturschutzbehörde, Jugendamt im Jugendschutz, Ordnungsamt im Genehmigungsverfahren... welche Verwaltungsakte mit Ermessensspielraum erlässt, der Rechtsbeugung schuldig machen?
Nein. Aber als Bußgeldbehörde durchaus.