StrafR Zwischenprüfung
Verfasst: Mittwoch 5. Februar 2025, 20:33
Hallo zusammen,
Ich schreibe in wenigen Tagen meine StrafR ZP und hätte eine verständnisfrage.
Und zwar bezieht sich die Frage auf die gefährliche Körperverletzung § 224
Ich prüfe ja wie folgt:
a)objektiver Tatbestand §223
b) objektiver Tatbestand § 224
Falls ich jetzt die einfache Körperverletzung bejahe aber die Merkmale von §224 nicht erfüllt sind - wie gehe ich dann vor??
Verneine ich dann die gefährliche Körperverletzung und beende die Prüfung und mache eine neue Prüfung nur nach § 223???
Oder kann ich einfach weiterprüfen und im Endergebnis feststellen: T hat sich nicht wegen gefährlicher KV strafbar gemacht, im Übrigen aber wegen (einfacher) KV
Würde mich über eine Antwort freuen
LG
Ich schreibe in wenigen Tagen meine StrafR ZP und hätte eine verständnisfrage.
Und zwar bezieht sich die Frage auf die gefährliche Körperverletzung § 224
Ich prüfe ja wie folgt:
a)objektiver Tatbestand §223
b) objektiver Tatbestand § 224
Falls ich jetzt die einfache Körperverletzung bejahe aber die Merkmale von §224 nicht erfüllt sind - wie gehe ich dann vor??
Verneine ich dann die gefährliche Körperverletzung und beende die Prüfung und mache eine neue Prüfung nur nach § 223???
Oder kann ich einfach weiterprüfen und im Endergebnis feststellen: T hat sich nicht wegen gefährlicher KV strafbar gemacht, im Übrigen aber wegen (einfacher) KV
Würde mich über eine Antwort freuen
LG