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StrafR Zwischenprüfung

Verfasst: Mittwoch 5. Februar 2025, 20:33
von Gelöschter Nutzer
Hallo zusammen,

Ich schreibe in wenigen Tagen meine StrafR ZP und hätte eine verständnisfrage.

Und zwar bezieht sich die Frage auf die gefährliche Körperverletzung § 224

Ich prüfe ja wie folgt:
a)objektiver Tatbestand §223
b) objektiver Tatbestand § 224


Falls ich jetzt die einfache Körperverletzung bejahe aber die Merkmale von §224 nicht erfüllt sind - wie gehe ich dann vor??

Verneine ich dann die gefährliche Körperverletzung und beende die Prüfung und mache eine neue Prüfung nur nach § 223???

Oder kann ich einfach weiterprüfen und im Endergebnis feststellen: T hat sich nicht wegen gefährlicher KV strafbar gemacht, im Übrigen aber wegen (einfacher) KV

Würde mich über eine Antwort freuen :)

LG

Re: StrafR Zwischenprüfung

Verfasst: Donnerstag 6. Februar 2025, 09:11
von Julia
Letzteres. Stell' es dir vor wie bei einem Trichter: In den Obersatz schmeißt du alles rein, was potenziell einschlägig ist, und am Ende im Ergebnis steht dann nur noch, was übrig bleibt.