Fragen zum Referendariat in Bayern

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

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StudiVader315226
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Beitrag von StudiVader315226 »

Hi,
ich habe im ersten Staatsexamen - auch dank der tollen 14 Punkte bei der Hausarbeit Entwicklung des Arbeitsrechts der Seeleute im 19. Jahrhundert - 10,81 Punkte erreicht. 9,71 im Staatsteil, 13,4 im Schwerpunkt. Wenn ihr euch für den Examensverlauf interessiert, kann ich dazu nochmal einen eigenen Faden eröffnen. Ich hatte vor dem Examen 1 Jahr AS-Rep besucht mit Klausurenkurs (alles online) und ein halbes Jahr hemmer.final. Zusätzlich noch die AS Quick-Reps. Für hemmer-final würde ich mich nicht nochmal entscheiden und AS treu bleiben.
Ich habe noch keine konkreten Berufsvorstellungen, im Studium und auch sonst gefielen mir vor allem Arbeitsrecht und Verbraucherschutz.

Nun möchte ich im Oktober mein Referendariat antreten. Die Anmeldungsfrist für April habe ich verpasst und es ist so auch alles entspannter.

Ich habe hier schon gelesen, dass Vorlernen nicht unbedingt notwendig ist bis für überflüssig gehalten wird. Lohnt es sich also auch nicht, die AS-Crashkurse o.Ä. zu hören? Im materiellen Recht bin ich firm, da ich ja kaum vergesse, wenn ich etwas gelernt habe. Und die unendlich vielen Theorienstreits scheinen ja im Ref eine geringere Rolle zu spielen.
Mein schlechtestes Gebiet war überraschend nicht das Ö-, sondern das Strafrecht (Klausur 6 Punkte). Und ich glaube nicht, dass ich später beruflich mit Strafrecht zu tun haben möchte, aber es heißt ja auch, alles könne sich im Referendariat ändern...

Ich will so viel wie möglich im westlichen Bayern (zwischen Lindau, Augsburg und Neu-Ulm etwa) absolvieren.

Nun habe ich etliche Fragen:

Wenn man keine Arbeit in einer Großkanzlei anstrebt, weil das einem zu kapitalistisch etc. ist, braucht man auch gar nicht auf Großkanzleien als Referendarsstation zu schielen, oder? Zu München habe ich null Bezug (aber eben 10,81 Punkte) und ich strebe auch keine Station in München an. Oder sollte München eigentlich immer dabei sein?

Wird man bei Zivil- und Strafstation wirklich zugewiesen oder muss man sich auch hier in irgendeiner Form bewerben? Besteht irgendein Risiko, dass, wenn man Memmingen und andere Gerichte in der Umgebung als präferiert angibt (mit Wohnort als Bezug), nach Viechtach, Deggendorf, Eggenfelden oder Laufen in Oberbayern geschickt wird? So einmal im Monat oder in zwei Monaten könnte ich mir auch vorstellen, durchs ganze Bundesland zu tingeln, aber natürlich nicht mehrmals die Woche. Bayern ist eben kein kleines Bundesland!

Inwiefern muss man "beantragen", einen Teil der Zivilstation bei einem Arbeitsrichter (oder Familienrichter o.Ä.) zu absolvieren?
Beantragt man das gleich bei der Anmeldung zum Ref, beantragt man das beim OLG München, bei einem Ausbilder oder wo? Arbeitsrecht interessiert mich nämlich - aber ebenso allgemeines Zivilrecht?

Ich habe überhaupt keine Ahnung beispielsweise von Behörden. Ich habe im Ö-Recht 9 und 7 Punkte geschrieben, einmal war es ein Versammlungsverbot im Zusammenhang mit "Gehsteigbelästigung" und einmal Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen bei einem rechtsgerichteten Verein, wo aber keine Befürchtung von Straftaten o.Ä. bestand. Ansonsten hatte ich als Antragsteller natürlich mal Kontakt zu Behörden, aber sonst nicht wirklich.
Gibt es Behördengruppen (Baubehörde?), vor denen ihr nur warnen könnt (beispielsweise weil es monoton o.Ä. ist)? Momentan bin ich von Baubehörde bis Sozialbehörde bis Umweltbehörde eigentlich für alles offen - aber eben vor allem im Bezirk Schwaben.
Lohnt es sich, vor Beginn des Refs schon Behörde und/oder Kanzlei zu suchen?

Ich bin sehr offen für Amts- und kleinere Landgerichte "in der Pampa", ich lebe auch auf dem Land und in der Nähe einer kleine(re)n - jedoch immerhin kreisfreien - Stadt. Eine kreisfreie Stadt hat kein Landratsamt und hat kein Landratsamt, das ist mir auch klar. Aber gibt es erhebliche Vor- oder Nachteile von Behörden und Gerichten in kleineren kreisfreien oder gar kreisangehörigen Städten?

Wieso streben eigentlich so viele KandidatInnen AG München, LG München I und II an? Gibt es an kleineren LGs oder AGs in kleineren Städten keine Vorteile oder ist es vor allem, weil die meisten eh in Städten leben und/oder in Großkanzleien oder die gut zahlenden Arbeitgeber in München anstreben?

Was könnt ihr sonst noch über das Referendariat im Bezirk Schwaben berichten?
StudiVader315226
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Beitrag von StudiVader315226 »

Und zur Anwaltsstation: Was sind Vor- und Nachteile von kleineren (z.B. 4 Anwälte, da kenne ich eine) und etwas größeren Kanzleien?
StudiVader315226
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Beitrag von StudiVader315226 »

Wichtig ist, dass alle Stationen mit einem Rollstuhl zu erreichen sein müssen, zumindest stufenlos oder mit höchstens einer Stufe. Aufzugsnutzung ist möglich, ebenso benötige ich keine weiteren Barrierefreiheits-Einrichtungen.
Torsten Kaiser
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Beitrag von Torsten Kaiser »

Warum Bayern? Du hast sicherlich schon gehört, dass dort die Examensanforderungen etwas anders sind als in allen anderen Bundesländern, oder?
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Strich
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Beitrag von Strich »

In Bayern ist das Pfund Mehl halt schwerer als im Rest der Republik.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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StudiVader315226
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Beitrag von StudiVader315226 »

Torsten Kaiser hat geschrieben: Donnerstag 13. Februar 2025, 13:01 Warum Bayern? Du hast sicherlich schon gehört, dass dort die Examensanforderungen etwas anders sind als in allen anderen Bundesländern, oder?
Ich lebe hier in Bayern - wenn auch an der Grenze - und habe auch das 1. Staatsexamen mit den 10,81 Punkten hier in Bayern geschrieben. Daher habe ich so automatisch an ein Referendariat in Bayern gedacht.
Torsten Kaiser
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Beitrag von Torsten Kaiser »

ok, das ist verständlich. Wenn du aber "nachher" eher in einem anderen Bundesland arbeiten und leben willst, dann macht ein Ref in Bayern nicht so ganz viel Sinn.
jona7317
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Beitrag von jona7317 »

Wieso das nicht? Die bewerten strenger und in anderen Bundesländern weiss man das nicht einzuschätzen?
Julia
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Beitrag von Julia »

StudiVader315226 hat geschrieben: Mittwoch 12. Februar 2025, 22:08 Wichtig ist, dass alle Stationen mit einem Rollstuhl zu erreichen sein müssen, zumindest stufenlos oder mit höchstens einer Stufe. Aufzugsnutzung ist möglich, ebenso benötige ich keine weiteren Barrierefreiheits-Einrichtungen.
Aus eigener Erfahrung mit Rollstuhl und Ref: Hierzu kann ich dir nur den Tipp geben, dich frühzeitig auch mit deiner Stammdienststelle in Verbindung zu setzen - das war bei mir nämlich ein ziemlicher Krampf, weil schon der Teil des Gerichts, in dem die AGs stattgefunden haben, nur super umständlich rollstuhlzugängig war. Auch waren in meiner Strafstation zB nicht alle Gerichtssäle zugänglich für mich, und bei der Aktenabholung bei der StA musste ich immer anrufen, damit jemand die Akten rausbringt, weil das Gebäude absolut unzugänglich war...
Aber es haben sich gleichzeitig auch alle sehr viel Mühe gegeben, alles zu ermöglichen, zB durch Responder für eigene Hinterzugänge und Verlegung von Verhandlungen in andere Räume u.ä.

Andererseits hat dafür die Rentenversicherung ein Zuggerät springen lassen, um unkomplizierter und schneller zwischen den ganzen Gebäuden in der Innenstadt wechseln zu können :D
Torsten Kaiser
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Beitrag von Torsten Kaiser »

jona7317 hat geschrieben: Freitag 14. Februar 2025, 11:30 Wieso das nicht? Die bewerten strenger und in anderen Bundesländern weiss man das nicht einzuschätzen?
Ja, die bewerten strenger und es gibt viel mehr Rechtsgebiete, die abgeprüft werden. will man sich das freiwillig antun, wenn man eh zB am liebsten nach Hamburg, Berlin oder Köln gehen will?
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Beitrag von Gürteltier »

Torsten Kaiser hat geschrieben: Donnerstag 13. Februar 2025, 13:01 Warum Bayern? Du hast sicherlich schon gehört, dass dort die Examensanforderungen etwas anders sind als in allen anderen Bundesländern, oder?
Ich würde derartige "Vorschläge" direkt einmal ignorieren. Zuerst einmal sollte man jetzt sein Leben nicht komplett gottlos der Notenvergabe hingeben. Und dein eindeutiger Vorteil ist auch, dass du bspw. im Ö-Recht, welches du ja nun schon mit den "bayerischen Besonderheiten" gelernt hast, nahezu nichts Neues (bis auf die mittlerweile sehr beschränkten neuen Rechtsgebiete) lernen musst. Und die eine Klausur mehr macht auch nicht den sooo großen Unterschied. OP war ja auch recht eindeutig, dass er/sie heimatverbunden ist. Derartige persönliche Bezüge sind i.d.R. auch dem Prüfungsergebnis zuträglich. ;)
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Beitrag von Torsten Kaiser »

Gürteltier hat geschrieben: Mittwoch 12. März 2025, 14:39
Torsten Kaiser hat geschrieben: Donnerstag 13. Februar 2025, 13:01 Warum Bayern? Du hast sicherlich schon gehört, dass dort die Examensanforderungen etwas anders sind als in allen anderen Bundesländern, oder?
Ich würde derartige "Vorschläge" direkt einmal ignorieren. Zuerst einmal sollte man jetzt sein Leben nicht komplett gottlos der Notenvergabe hingeben. Und dein eindeutiger Vorteil ist auch, dass du bspw. im Ö-Recht, welches du ja nun schon mit den "bayerischen Besonderheiten" gelernt hast, nahezu nichts Neues (bis auf die mittlerweile sehr beschränkten neuen Rechtsgebiete) lernen musst. Und die eine Klausur mehr macht auch nicht den sooo großen Unterschied. OP war ja auch recht eindeutig, dass er/sie heimatverbunden ist. Derartige persönliche Bezüge sind i.d.R. auch dem Prüfungsergebnis zuträglich. ;)
Du kannst gerne ignorieren, was du ignorieren willst. Der Poster hat um Meinungen gebeten, nicht wahr? Es wäre ja zumindest eine Idee, das Examen nicht in Bayern zu machen (wegen der Prüfungspraxis), um danach wieder nach Bayern zu gehen und dort einen Beruf zu ergreifen. Aber das muss halt jeder selbst entscheiden.
StudiVader315226
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Beitrag von StudiVader315226 »

Ich wurde nun zu meinem präferierten (quasi einzig auf Dauer möglichen) LG - in der im Eröffnungspost erwähnten kreisfreien Stadt - zugeteilt und der AG-Raum ist ohne Weiteres barrierefrei zugänglich. Ausbildungsrichter ist am AG derselben Stadt, aber da weiß ich noch nicht, wann nach dem Einführungslehrgang was dazukommt.

Mein Ziel ist es auch nicht, nach dem Ref außerhalb Bayerns zu arbeiten. Zumindest habe ich da noch nichts Konkretes vor oder im Visier.

Das Bewerbungsverfahren war ziemlich formularlastig, aber all meine Wünsche wurden mir erfüllt, obwohl auf Webseiten zuvor stand, Ortswünsche könnten "immer weniger berücksichtigt" werden. Mittlerweile aber habe ich so den Eindruck gewonnen, Ortswünsche in der Pampa können sehr wohl berücksichtigt werden. Mit den AGs hatte ich übrigens total Glück: Normalerweise finden AGs im Bezirk Schwaben für den Herbsttermin nicht in meiner kreisfreien Stadt, sondern in der (ebenso kreisfreien) Stadt Kempten statt. Aber LGs "in der Pampa" scheinen als "Abschiebezentren" zu dienen, für KandidatInnen, die in München und Augsburg nicht unterkommen. Somit sind beim LG Memmingen 26 ReferendarInnen zusammengekommen und es wird jetzt sowohl in KE als auch in MM eine angeboten!
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Na, Glückwunsch, dann hat es mit dem Wunsch-LG Memmingen doch geklappt.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Torsten Kaiser
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Beitrag von Torsten Kaiser »

StudiVader315226 hat geschrieben: Montag 29. September 2025, 12:27 Ich wurde nun zu meinem präferierten (quasi einzig auf Dauer möglichen) LG - in der im Eröffnungspost erwähnten kreisfreien Stadt - zugeteilt und der AG-Raum ist ohne Weiteres barrierefrei zugänglich. Ausbildungsrichter ist am AG derselben Stadt, aber da weiß ich noch nicht, wann nach dem Einführungslehrgang was dazukommt.

Mein Ziel ist es auch nicht, nach dem Ref außerhalb Bayerns zu arbeiten. Zumindest habe ich da noch nichts Konkretes vor oder im Visier.

Das Bewerbungsverfahren war ziemlich formularlastig, aber all meine Wünsche wurden mir erfüllt, obwohl auf Webseiten zuvor stand, Ortswünsche könnten "immer weniger berücksichtigt" werden. Mittlerweile aber habe ich so den Eindruck gewonnen, Ortswünsche in der Pampa können sehr wohl berücksichtigt werden. Mit den AGs hatte ich übrigens total Glück: Normalerweise finden AGs im Bezirk Schwaben für den Herbsttermin nicht in meiner kreisfreien Stadt, sondern in der (ebenso kreisfreien) Stadt Kempten statt. Aber LGs "in der Pampa" scheinen als "Abschiebezentren" zu dienen, für KandidatInnen, die in München und Augsburg nicht unterkommen. Somit sind beim LG Memmingen 26 ReferendarInnen zusammengekommen und es wird jetzt sowohl in KE als auch in MM eine angeboten!
Gratulation!
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