Online Reklamation zurückziehen

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KonstantLPJ
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Beitrag von KonstantLPJ »

Moin Leute,

folgender fiktiver Fall:

Vor etwa einem Monat wurde eine GPU bei einem Händler über eBay gekauft. Diese verfügt über eine RGB-Beleuchtung, die beim Spielen anspruchsvoller Titel anfängt zu flackern. Der Verdacht liegt nahe, dass ein Defekt vorliegt, daher wurde eine Rückgabe über eBay in Erwägung gezogen. Der Händler bietet eine RMA-Reparatur an.

Nun hat sich herausgestellt, dass die RGB-Beleuchtung über ein zusätzliches (Sync-) Kabel mit dem Mainboard verbunden ist. Wird dieses Kabel entfernt, flackert die Beleuchtung nicht mehr und die GPU funktioniert einwandfrei.

Jetzt zur eigentlichen Frage:
Wenn man die GPU nicht einschickt und dem Händler lediglich mitteilt, wie das Problem gelöst wurde – könnte es später bei einem erneuten Defekt (egal ob das gleiche Problem oder ein anderes) zu Schwierigkeiten bei einer erneuten Reklamation kommen?
Wäre es also ratsam, die GPU zur Sicherheit trotzdem einzuschicken, oder muss man sich in so einem Fall keine Sorgen machen?

Danke im Voraus.
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Strich
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Beitrag von Strich »

Man muss sich keine Sorgen machen. Es ist ja ein fiktiver Fall.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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Seit 31.05.2022 Lord Strich
Julia
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Beitrag von Julia »

Geschlossen.
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