Hallo,
Nach dem neuen Namensrecht ist es möglich, den
Mädchen-Famuliennamen der Mutter anzunehmen, bzw als Doppelnamen hinzuzufügen.
Dazu bedarf es der Genehmigung des Namensträgers, es sei denn, die Person sei verstorben.
Ich möchte nun den Geburtsnamen meiner verstorbenen Mutter führen. Die Dame vom Amt aber beharrt darauf, dies sei nur möglich, wenn die entsprechende Person (meine Mutter) diesen Namen bereits geführt habe, was ja widersinnig ist, da üblicherweise der Mädchenname bei Hochzeit verloren ging.
Hier die
Mail des Amtes:
"
Gem. § 1617i (1) ist es richtig, dass eine Einwilligung des Elternteils nicht erforderlich ist, wenn dieser bereits verstorben ist.
Allerdings ist die Voraussetzung, dass der Elternteil den Namen geführt hat, der zum neuen Namen des „Kindes“ bestimmt werden soll.
Somit ist eine Namensänderung gem. §1617i leider nicht möglich und es bleibt, wie bereits besprochen, nur der Weg der behördlichen Namensänderung."
Das widerspricht doch der neuen Rechtslage???
Neues Namensrecht- Frage Namensänderung
Moderator: Verwaltung
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unimoc
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Julia
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