Doktorarbeit bei emeritierten Professor sinnvoll?

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

Moderator: Verwaltung

Antworten
DrStrangelove
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 37
Registriert: Samstag 8. Juli 2023, 22:56

Doktorarbeit bei emeritierten Professor sinnvoll?

Beitrag von DrStrangelove »

Hallo zusammen,

Ich habe von einem Senior-Professor das Angebot erhalten, dass dieser auch im Ruhestand noch eine Doktorarbeit betreuen würde, weil er weiterhin wissenschaftlich tätig ist und bleiben möchte. Was meint Ihr dazu? Oder würdet Ihr eher davon abraten und einen regulär lehrenden Prof als Betreuer vorziehen?

Mögliche Vorteile könnten aus meiner Sicht sein:
- Mehr Zeit für die Betreuung, da keine Pflichtveranstaltungen oder Gremienarbeit mehr anfallen
- Ggf. mehr Erfahrung und Expertise
- Bessere Betreuung, weil weniger/keine Promovierende parallel betreut werden

Ein Nachteil wäre ggf., dass man bei ihm nicht WissMit wäre und nicht spontan mit ihm über die Diss reden kann.
Joshua
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1869
Registriert: Freitag 31. August 2007, 14:53

Re: Doktorarbeit bei emeritierten Professor sinnvoll?

Beitrag von Joshua »

Der "Nachteil", nicht wissMit zu sein, ist oft keiner, da die Lehrstuhlarbeit doch sehr ablenken kann von der Dissertation. Wenn der "Senior" jemand ist, der seinen Namen hat und dessen wissenschaftliches Oeuvre (zumindest halbwegs) zum Thema passt, hätte ich keine Bedenken. Die von dir genannten Vorteile haben darüber hinaus Gewicht. Also: Machen.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4218
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Doktorarbeit bei emeritierten Professor sinnvoll?

Beitrag von Schnitte »

Wenn die Finanzierung sichergestellt ist, ist das eine super Lösung. Würde also auch dafür plädieren, das zu machen. Anders sieht die Sache natürlich aus, wenn du das wissMit-Gehalt für den Lebensunterhalt brauchst.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Antworten