Legaldefinition "Dissertation/PhD" (u. dergl.)?
Verfasst: Dienstag 20. Mai 2025, 23:27
Darf eine veröffentlichte Arbeit* (zugunsten des Urhebers sei hier wiss. Qualität zu unterstellen), die nicht an einer Uni mit dem Zweck Promotion (also nicht Dr. habil. o.ä.) eingereicht wurde, trotzdem per definitionem legis (?) als Dissertation bezeichnet werden, obwohl damit eine akademisch wissensch. Qualität vorgetäuscht wird, die tatsächlich aber nicht gegeben ist?
Andererseits gehe ich nicht davon aus, daß die Bezeichnung der o.g. Arbeit als Dissertation schon einen Tatbestand nach § 132a StBG erfüllt, insbesondere auch nicht nach dto. § 132a Abs.2, wobei sonst die Angabe "Dissertation" für eine Arbeit wie o.g. der Angabe einer angeblichen erfolgreichen Vollendung einer Promotion zum Verwechseln ähnlich hätte sein müssen ...
Eine verbindliche Definition (das in Frage kommende KMK-Papier idgF behandelt das Einreichen einer Diss durch Doktoranden) ist (ggf. mea culpa) im Internet nicht auffindbar.
*) zum Anlass siehe Fischer, M., Autismus als Resonanzsystem, dto., wobei die Autorin dem Verf. bestätigt, daß ihr Buch tatsächlich keine Diss sei und es mir (Autist, Vorstandsmitglied Autismus Rhein Main) darauf ankommt, die o.g. Fragen zu klären, zumal dahingehend nicht auszuschließen ist, daß damit eine irreführende Beratung Betroffener einhergehen kann.
Andererseits gehe ich nicht davon aus, daß die Bezeichnung der o.g. Arbeit als Dissertation schon einen Tatbestand nach § 132a StBG erfüllt, insbesondere auch nicht nach dto. § 132a Abs.2, wobei sonst die Angabe "Dissertation" für eine Arbeit wie o.g. der Angabe einer angeblichen erfolgreichen Vollendung einer Promotion zum Verwechseln ähnlich hätte sein müssen ...
Eine verbindliche Definition (das in Frage kommende KMK-Papier idgF behandelt das Einreichen einer Diss durch Doktoranden) ist (ggf. mea culpa) im Internet nicht auffindbar.
*) zum Anlass siehe Fischer, M., Autismus als Resonanzsystem, dto., wobei die Autorin dem Verf. bestätigt, daß ihr Buch tatsächlich keine Diss sei und es mir (Autist, Vorstandsmitglied Autismus Rhein Main) darauf ankommt, die o.g. Fragen zu klären, zumal dahingehend nicht auszuschließen ist, daß damit eine irreführende Beratung Betroffener einhergehen kann.