Seite 1 von 1

Bauordnungsrecht - bautechnische Nachweise

Verfasst: Freitag 23. Mai 2025, 14:11
von Knabenreich
Ich bin momentan immer wieder mit folgendem Problem konfrontiert - vielleicht hat dafür ja jemand eine Lösung:

Bei Nutzungsänderung und Baumaßnahmen, die einzelne Bauteile eines Bestandsgebäudes betreffen, fordert die untere Bauaufsichtsbehörde häufig die Einreichung eines Nachweises der Standsicherheit. Nun folgendes: gemäß Paragraph 5 abs. 1 Satz eins Nummer 5 der niedersächsischen Bauvorlageverordnung ist zum Bauantrag der Nachweis der Standsicherheit nur dann zu übermitteln, wenn eine bauaufsichtliche Prüfung dieses Nachweises vorgeschrieben ist; der Nachweis der Standsicherheit für Baumaßnahmen im Genehmigungsverfahren gemäß den Paragraphen 63 und 64 NBauO ist nur dann zu prüfen, wenn es sich gemäß Abs. 2 Satz eins Nummer 1 um bauliche Anlagen handelt die Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 oder 5, sonstige Wohngebäude mit unterirdischen Garage, deren Nutzfläche 100 m² übersteigt oder sonstige Gebäude sind; Im übrigen ist der Nachweis der Standsicherheit nicht zu prüfen.

Keiner dieser Fälle liegt in meinem Fall vor, so wäre auch die Einreichung des bautechnischen Nachweises nicht erforderlich - so meine Auslegung des ganzen. Sehr ich das falsch?