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Händler, Gewährleistung, Rechtsschutz
Verfasst: Donnerstag 14. August 2025, 12:45
von Lotte330
Hey Leute , folgende Frage: wenn ein Anwalt ein Schreiben aufsetzt an den Gebrauchtwagen Händler,weil der die Gewährleistung verweigert , aber in dem Schreiben ein anderer Name Person A drinnen steht , als im Kaufvertrag (Person B ,beide leben im selben Haushalt und beide sind in der Rechtsschutz Versicherung) muss dann trotzdem der Name von Person B drinnen stehen oder geht das auch über Person A?

Re: Händler, Gewährleistung, Rechtsschutz
Verfasst: Donnerstag 14. August 2025, 13:02
von Julia
Eigene Gedanken? Schließlich gibt es hier keine Rechtsberatung und auch ein Anwalt ist schon eingeschaltet, warum also nicht ihn fragen?...
Re: Händler, Gewährleistung, Rechtsschutz
Verfasst: Donnerstag 14. August 2025, 13:05
von Lotte330
Versuche schon die ganze Zeit ihn telefonisch zu erreichen, klappt aber leider nicht. Ist mir klar , das er viel zu tun hat und auch andere Mandanten hat! Hab ihm auch schon eine Email geschickt. Würde das gerne so schnell wie möglich erledigen,damit das Auto repetiert werden kann und nicht noch länger Rum steht...

Re: Händler, Gewährleistung, Rechtsschutz
Verfasst: Dienstag 19. August 2025, 10:01
von Schnitte
Warum hat denn der Anwalt einen anderen Namen als den des Käufers eingesetzt? War das einfach ein Fehler des Anwalts, oder liegt da irgendeine Überlegung dahinter?
Re: Händler, Gewährleistung, Rechtsschutz
Verfasst: Dienstag 19. August 2025, 10:09
von Lotte330
Nein . Das war mein Fehler. Ich hab mich vertan ,Weil ich alles über Rechtsschutz gemanagt hab & da ist mein Partner mit drin .
Re: Händler, Gewährleistung, Rechtsschutz
Verfasst: Freitag 5. September 2025, 13:20
von Torsten Kaiser
Ich würde mal sagen, dass aus anwaltlicher Vorsicht ein zweites Schreiben mit dem richtigen Anspruchsinhaber sinnnvoll ist, v.a. um § 93 ZPO auszuschließen.