Unwirksamer Vergleich Vollstreckbarkeit

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Joshua
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Re: Unwirksamer Vergleich Vollstreckbarkeit

Beitrag von Joshua »

Also, gegen den Vorwurf der EIGENWERBUNG kann und muss man TK hier nicht in Schutz nehmen. Gegen jeden Vorwurf der ÜBERTRIEBENEN EIGENWERBUNG (und sei es in Gestalt angeblichen "Repetitoren-Sprechs") hingegen sehr wohl. Wer ein Buch schreibt, und sei es in Form eines Skripts, der hat grds. ein berechtigtes Interesse, in einer Diskussion an passender Stelle (!) auf sein Werk zu verweisen. Wenn das Skript ZVR aus dem Hause Kaiser darlegt, wo der T/P in seiner Kommentierung der Zwangsvollstreckung [nach Auffassung von TK] "mit Vorsicht zu genießen ist", ist das doch wertvoll, weil man im Examen mit dem T/P arbeiten muss und daher auch Fallstricke in der Kommentierung kennen sollte. Es wäre auch ein Verlust, diesen Hinweis auf das Skript hier nicht zu geben, weil dieser ja nur Optionen zum Nachlesen und Vertiefen schafft, ohne irgendjemandem hier irgendeinen Nachteil zu bescheren.

Der Hinweis war daher vollkommen in Ordnung und rechtfertigt keinerlei Kritik oder Häme.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
Gürteltier
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Re: Unwirksamer Vergleich Vollstreckbarkeit

Beitrag von Gürteltier »

Ganz so böse/fies war mein Posting ja gar nicht gemeint.

Meine Kritik lässt sich sachlich nochmal wie folgt darstellen:

- Der Verweis auf ein Skript, das nicht jeder hat, ist in einem Forum zum schnellen Informationsaustausch nur mittelmäßig hilfreich - da ist Strichs Hinweis soweit auch richtig; “akademisch” ist vermutlich tatsächlich das falsche Wort gewesen - besser ist wohl: Zugänglich. Etwa der Verweis auf die NJW-Fundstelle (-> beck online) oder den T/P (-> hat jeder Referendar) wäre vielleicht für eine schnelle Aufarbeitung der Frage hilfreicher, damit man schnell das aufgeworfene Problem nachlesen kann. Zumindest in meinem Bundesland (Bayern) sind die Kaiserskripte auch nicht so sehr der Standard, dass die “sowieso jeder” rumliegen hat und extra dafür in die Bib etc. würde ich eher nicht gehen (Typfrage).

Wäre ich der Poster gewesen, wäre ich mir zumindest nicht sehr geholfen vorgekommen.

Was ich außerdem noch einwerfen will: Im Examen kommt es nicht auf Akademik an, aber es ist schon sinnvoll, wenn man eine Quelle für eine Lösung zufällig parat hat. Ich zum Beispiel merke mir oft grob, wo ich etwas gelesen habe. Denn bisweilen gibt es auch Praktiker in AGs/Prüfungen, die sehr festgefahren sind und da ist es schon auch hilfreich, mal darauf zu verweisen, dass in Großkommentar X eben auf Weise Y mit dem Problem verfahren wird. Insoweit ist es m.E. dann dennoch besser, wenn man auf den T/P verweist als auf das Kaiserskript. (Ohne da jetzt mich festlegen zu wollen, ob im T/P nicht öfter mal schräge Mindermeinungen vertreten werden). Insoweit bleibe ich bei der Ansicht, dass es hilfreich ist, eine belastbare Quelle im Hinterkopf zu haben.

Und ohne auch hier zu hämisch zu sein: Wenn ich an meiner Probeklausur-Korrektur eines Praktikers einen Kommentar wie “Falsch” habe, dann aber im Zweifel meine Ausführungen so auch in zwei ZPO-Großkommentaren (mit etlichen BGH-Fundstellen) und im Andere/Gehle zu finden sind, dann kann ich mich beruhigt zurücklehnen und für mich selbst entschieden, wem ich jetzt glaube ;)

Aber da klingt wohl auch meine individuelle Vorbereitungstechnik auf das Examen auf.

Ich bin bei sowas aber auch penibel und gehe den Dingen gerne nach. Ich weiß aber auch, dass es da Juristen gibt, die das nicht so machen.

- Zum die Gemüter erhitzenden “Repititor-Sprech”: Der Begriff hat anscheinend polarisiert.

Ich bezog mich insbesondere auf: “Der T/P ist gefährlich. Deshalb warnen wir davor in unseren Produkten.”

Was heißt “gefährlich”? Das ist fast schon wertend, entbehrt sich jedenfalls eines konkreten Inhalts. Eine sachliche Info kann ich dem so nicht entnehmen. Es wurde insbesondere nicht darauf hingewiesen, dass bspw. insbesondere das Thema X falsch oder unvollständig kommentiert ist.

~ Aber ich kann ja das Skript für die Details kaufen, dann bin ich hinreichend vor der Gefahr des T/P gewarnt. — Das geht für mich eben doch wieder so etwas in die Richtung “das Geschäft mit der Angst”. (Nur) mit den Kaiser-Produkten ist es zu schaffen, das (böse) JPA gibt den (armen) Referendaren nur das “gefährliche” Standardwerk. Aber dafür gibt es ja die Seminare. Dort werden dann die großen Gefahren benannt. Meistens ist es dann sowas wie: Da steht eine Mindermeinung (i.d.R. in der Kommentierung als solche erkennbar), etwas fehlt, etwas ist missverständlich.

So wie soeben beschrieben kam es zumindest bei mir an — selbstkritisch gebe ich hier aber zu, dass ich eben nach Jahren der Beschallung durch die in Bezug auf den Rep-Sprech eindeutig deutlich schlimmeren anderen kommerziellen Anbieter vielleicht vorgeschädigt und aufgeraut bin.

Und wie bereits schon mal gesagt: Ich finde es ja sehr positiv und wertvoll, wenn hier sehr kompetente Leute - wie auch TK - regelmäßig posten. Sollte mein Post wirklich all zu hämisch rübergekommen sein (und so war es sicher nicht gemeint), dann tut mir das leid.
Joshua
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Re: Unwirksamer Vergleich Vollstreckbarkeit

Beitrag von Joshua »

@Gürteltier
Naja, "gefährlich" klingt reißerisch, da stimme ich dir sogar zu; für die Situation der Examensklausur ist diese Formulierung aber vllt. doch nicht übertrieben, wenn es darum geht, ggf. auf eine unzureichende Beschreibung im Kommentar "reinzufallen" und sich die Lösung zu vermasseln.

Im Übrigen: Nichts von dem, was du gesagt hast, diskreditiert dich in irgendeiner Weise.

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Re: Unwirksamer Vergleich Vollstreckbarkeit

Beitrag von Strich »

Gürteltier hat geschrieben: Dienstag 9. September 2025, 19:47 Ganz so böse/fies war mein Posting ja gar nicht gemeint.

Meine Kritik lässt sich sachlich nochmal wie folgt darstellen:

- Der Verweis auf ein Skript, das nicht jeder hat, ist in einem Forum zum schnellen Informationsaustausch nur mittelmäßig hilfreich - da ist Strichs Hinweis soweit auch richtig; “akademisch” ist vermutlich tatsächlich das falsche Wort gewesen - besser ist wohl: Zugänglich. Etwa der Verweis auf die NJW-Fundstelle (-> beck online) oder den T/P (-> hat jeder Referendar) wäre vielleicht für eine schnelle Aufarbeitung der Frage hilfreicher, damit man schnell das aufgeworfene Problem nachlesen kann. Zumindest in meinem Bundesland (Bayern) sind die Kaiserskripte auch nicht so sehr der Standard, dass die “sowieso jeder” rumliegen hat und extra dafür in die Bib etc. würde ich eher nicht gehen (Typfrage).

Wäre ich der Poster gewesen, wäre ich mir zumindest nicht sehr geholfen vorgekommen.
...
Naja ich sag mal so, wenn hier jemand fürs Examen für Kreditsicherungsrecht lernt, würde ich auf das von mir genannte Skript hinweisen, auch wenn nicht jeder Referendar das hat, einfach weil es sich sehr lohnt. So wie ich bei der Abwägung von Verursachungsbeiträgen auf Schauseil, MDR 2008, 360-364 verweise, obwohl nicht jeder juris und die mdr hat.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Unwirksamer Vergleich Vollstreckbarkeit

Beitrag von GetMeOut »

Strich hat geschrieben: Freitag 12. September 2025, 11:06 So wie ich bei der Abwägung von Verursachungsbeiträgen auf Schauseil, MDR 2008, 360-364 verweise, obwohl nicht jeder juris und die mdr hat.
Daher könnte der Verweis auf den Autor hilfreich sein: https://www.schauseil.eu/wp-content/upl ... 08_360.pdf
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Re: Unwirksamer Vergleich Vollstreckbarkeit

Beitrag von Strich »

Nett ^^Danke für die Fundstelle
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Re: Unwirksamer Vergleich Vollstreckbarkeit

Beitrag von Torsten Kaiser »

Strich, warum findest du den Schauseil - Beitrag so gut? Ich hab den gelesen und der hat mich jetzt nicht sooo vom Hocker gehauen.
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Re: Unwirksamer Vergleich Vollstreckbarkeit

Beitrag von Strich »

Weil ich nach wie vor damit gedanklich arbeite (ohne nachschlagen zu müssen). Reicht für fast alle Verfahren.
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