Veggie-Wurst mag schmecken oder nicht. Unappetitlich finde ich das Thema, weil hier einmal mehr ein doch sehr fragwürdiges Verständnis vom Bürger und Verbraucher zum Ausdruck kommt.
Tendenziell scheint mir die EU-Gesetzgebung nicht von einem aufgeklärten, eigenverantwortlichen Bürger auszugehen, sondern eher von einem unverständigen, unmündigen Akteur, der allerlei Risiken nicht erkennen kann und daher schutzbedürftig sei.
Nach diesem paternalistischen Leitbild ist der Verbraucher nicht nur unfähig, Veggie-Wurst von echten Fleischerzeugnissen zu unterscheiden, sondern bedarf Hilfe auch durch:
- umfassende Aufklärungs- und Belehrungspflichten im Geschäftsverkehr. Die Folge ist bekanntlich eine Flut an Dokumenten, die niemand liest, dafür aber für viele Jahre die Rechtsprechung binden, sobald nur kleinste Abweichungen und Fehler in den Belehrungen zu finden sind (z.B. Widerrufsjoker).
- überzogene Anforderungen an Datenschutz, auch hier in Form von viel ungelesenem Papier und Cookie-Bannern, die zwar die Abmahnindustrie begeistern mögen, aber dem durchschnittlichen Verbraucher nicht nur keinen Mehrwert bieten, sondern im Gegenteil als Last empfunden werden.
- Schockbilder auf Tabakprodukten, weil dem Verbraucher nicht zugetraut wird, hinreichend aufgeklärt zu sein bzw. einem gut sichtbaren Warnhinweis in Textform entnehmen zu können, dass Zigaretten schädlich sind.
- die geplante sog. Chatkontrolle, um Kindesmissbrauch zu verfolgen. Dass ein solches Screening obendrein autoritären Regimen überall auf der Welt als wunderbare Rechtfertigung dienen würde, die eigenen Bürger massenhaft auszuspähen, wird wohl nicht bedacht.
- Einschränkungen des Bargeldverkehrs, vor allem durch Bargeldobergrenzen und eine Pflicht zum Identitätsnachweis, Letzteres oberhalb einer Schwelle von gerade einmal 3000 € (VO 2024/1624).
- Vorratsspeicherung von IP-Adressen, in der damaligen Fassung (RL 2006/24) vom EuGH zurecht als ungültig verworfen.

