Die Veggie-Wurst im Lichte unserer Zeit

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GetMeOut
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Beitrag von GetMeOut »

Nun ist es also so weit. Nachdem der EuGH uns bereits 2017 die Mandelmilch genommen hat, soll dem Bürger jetzt die Veggie-Wurst vom Brot genommen werden, zumindest nominell.

Veggie-Wurst mag schmecken oder nicht. Unappetitlich finde ich das Thema, weil hier einmal mehr ein doch sehr fragwürdiges Verständnis vom Bürger und Verbraucher zum Ausdruck kommt.

Tendenziell scheint mir die EU-Gesetzgebung nicht von einem aufgeklärten, eigenverantwortlichen Bürger auszugehen, sondern eher von einem unverständigen, unmündigen Akteur, der allerlei Risiken nicht erkennen kann und daher schutzbedürftig sei.

Nach diesem paternalistischen Leitbild ist der Verbraucher nicht nur unfähig, Veggie-Wurst von echten Fleischerzeugnissen zu unterscheiden, sondern bedarf Hilfe auch durch:
  • umfassende Aufklärungs- und Belehrungspflichten im Geschäftsverkehr. Die Folge ist bekanntlich eine Flut an Dokumenten, die niemand liest, dafür aber für viele Jahre die Rechtsprechung binden, sobald nur kleinste Abweichungen und Fehler in den Belehrungen zu finden sind (z.B. Widerrufsjoker).
  • überzogene Anforderungen an Datenschutz, auch hier in Form von viel ungelesenem Papier und Cookie-Bannern, die zwar die Abmahnindustrie begeistern mögen, aber dem durchschnittlichen Verbraucher nicht nur keinen Mehrwert bieten, sondern im Gegenteil als Last empfunden werden.
  • Schockbilder auf Tabakprodukten, weil dem Verbraucher nicht zugetraut wird, hinreichend aufgeklärt zu sein bzw. einem gut sichtbaren Warnhinweis in Textform entnehmen zu können, dass Zigaretten schädlich sind.
Flankiert wird die Unmündigkeit, die in dieser - unvollständigen - Liste zum Ausdruck kommt, durch Maßnahmen, die den Bürger unter Generalverdacht stellen. Man denke etwa an:
  • die geplante sog. Chatkontrolle, um Kindesmissbrauch zu verfolgen. Dass ein solches Screening obendrein autoritären Regimen überall auf der Welt als wunderbare Rechtfertigung dienen würde, die eigenen Bürger massenhaft auszuspähen, wird wohl nicht bedacht.
  • Einschränkungen des Bargeldverkehrs, vor allem durch Bargeldobergrenzen und eine Pflicht zum Identitätsnachweis, Letzteres oberhalb einer Schwelle von gerade einmal 3000 € (VO 2024/1624).
  • Vorratsspeicherung von IP-Adressen, in der damaligen Fassung (RL 2006/24) vom EuGH zurecht als ungültig verworfen.
Allgemein würde ich mir mehr Freiheitssinn wünschen (es ist ja bald Weihnachten). Weniger Regulierung, Obrigkeit und Bevormundung, mehr Veggie-Wurst!
KMR
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Beitrag von KMR »

GetMeOut hat geschrieben: Donnerstag 9. Oktober 2025, 06:13 Flankiert wird die Unmündigkeit, die in dieser - unvollständigen - Liste zum Ausdruck kommt, durch Maßnahmen, die den Bürger unter Generalverdacht stellen an:
  • die geplante sog. Chatkontrolle, um Kindesmiss. Man denke etwabrauch zu verfolgen. Dass ein solches Screening obendrein autoritären Regimen überall auf der Welt als wunderbare Rechtfertigung dienen würde, die eigenen Bürger massenhaft auszuspähen, wird wohl nicht bedacht.
  • Einschränkungen des Bargeldverkehrs, vor allem durch Bargeldobergrenzen und eine Pflicht zum Identitätsnachweis, Letzteres oberhalb einer Schwelle von gerade einmal 3000 € (VO 2024/1624).
  • Vorratsspeicherung von IP-Adressen, in der damaligen Fassung (RL 2006/24) vom EuGH zurecht als ungültig verworfen.
Allgemein würde ich mir mehr Freiheitssinn wünschen (es ist ja bald Weihnachten). Weniger Regulierung, Obrigkeit und Bevormundung, mehr Veggie-Wurst!
Ich halte die ewig währenden Chatkontroll- und Vorratsdatenspeicherungsdiskussionen im Namen der Kriminalitätsbekämpfung für eine Art Nebelkerze. Bewegen wir uns damit nicht in die Richtung von Staaten, die wir dafür verurteilen, insb. die PRC? Mit Emotionen (Kinder) konnte und kann man aber immer gut Politik machen.

Die Einschränkungen hinsichtlich des Bargeldverkehrs sind meines Erachtens unproblematisch. Die Verwendung von Bargeld ist ohnehin teuer, aufwendig und unübersichtlich. Der elektronische Geldverkehr ist in jeder Hinsicht überlegen. Begrenzte Ausnahmen gibt es freilich, insbesondere soll es wohl einfacher sein Kindern den Umgang mit Geld zu lehren, wenn sie Münzen und Scheine halten können und damit haptisch und optisch den direkten Austausch wahrnehmen können anstatt lediglich eine einsehbare digitale Veränderung einer Anzeige.

Die gegebenenfalls gegen die Bargeldbeschränkungen angeführten Argumente sind neben der Sache. Zum einen gibt es kaum jemanden, der derart große Geldbeträge in Münzen und Scheinen leistet. Zum anderen ist es geradezu paranoid, wenn von beabsichtigter Nachverfolgung oder dem gläsernen Bürger dadurch gesprochen werden soll. Wenn xy für etwas bezahlt, was niemand wissen soll, dann sollte man sich gegebenenfalls fragen, ob man das nicht kaufen sollte oder ob man darüber steht, was andere denken (sofern es sich um Geschäfte mit legalem Zweck handelt).

Dass Berichts-, Belehrungs- und Aufklärungspflichten grenzlos ausufern, steht denke ich außer Frage. Aber das hindert uns nicht daran, neue Berichtspflichten einzuführen. :D
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... ales-recht

Belehrungen- und Aufklärungsbögen (inkl. Datenschutz) usw. werden nach meinem Dafürhalten von der weit überwiegenden Mehrheit doch wohl ohne zu lesen als "notwendiges Übel" unterzeichnet oder (online) der Haken als "gelesen und akzeptiert" gesetzt.

EDIT: Thema Zigaretten. Das sehe ich entschieden anders als du und zwar aus folgendem Grund: Jedenfalls in Deutschland haben wir eine als Sozialversicherung ausgestaltete Krankenversorgung, der der allergrößte Teil der Bevölkerung angehört. Es ist meines Erachtens dabei misslich und enttäuschend, dass die Solidargemeinschaft insofern auch die Kosten der Krankenversorgung von Menschen tragen muss, die sich bewusst und willentlich und ggf. sogar andauernd einem schädlichen Verhalten hingegeben haben; dazu gehört insbesondere der Konsum von Alkohol, Nikotin und anderen Genuss und Betäubungsmitteln sowie auch von Zivilisationskrankheiten wie Adipositas usw. und den entsprechenden Folgen.

Dementsprechend ist es richtig, dass der Gesetzgeber versucht lenkenden Einfluss zu nehmen. Bereits zuvor durch die Tabaksteuer als "Lenkungssteuer" und auch mit dieser visuellen Einflussnahme. Richtigerweise könnte man es auch vollständig verbieten und damit de jure die Missbilligung deutlich machen.
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Beitrag von Gürteltier »

Beim “Veggie-Wurst-Namensverbot” würde ich nicht so tief nachdenken. Da steckt harter Lobbyismus der sehr starken Fleisch- und Milchindustrie dahinter. Gepaart mit dem klassischen “Vegan=iiiieehh” Populismus, der in Süd- und Osteuropa auch nochmal etwas stärker ist, als bei uns, wird ein Schuh draus.

Wo der echte Verbraucherschutz hierin liegt, sei dahingestellt.

Es sind absolute Einzelfälle, wo eine Omi mal aus Versehen die vegane Fleischwurst gekauft hat. Und ein Schaden ist in solchen Fällen wohl auch nie eingetreten. Man bedenke zudem, dass es diese Produkte auch nur in einem Teil der EU in relevanten Mengen in den Supermärkten gibt.

Die Produkte sind ja immer gut erkennbar, daran haben die Produzenten selbst ja ein riesiges Interesse - sie zielen schließlich marketingtechnisch auf den Konsumenten ab, der gewillt ist, mehr für eine Fleischalternative zu zahlen.

Beim Bargeld bin ich etwas entspannter. Ob es nun wirklich die 3.000 € sein müsse, da hab ich keine feste Meinung. Aber die Regulierung hat ja wenigstens einen sinnvollen Kern, nämlich die Erschwerung von Schwarzgeldgeschäften. D und AT waren da ja eher die Ausnahmen weltweit, wo man wohl mit Koffern mit Bargeld ganze Immobilienkomplexe kaufen konnte…

Das Bargeld an sich und als Zahlungsmittel im Speziellen wird ja nicht in Frage gestellt. Durch den digitalen Euro soll es meinem Verständnis nach auch nicht ersetzt, sondern ergänzt werden.

Aber full disclaimer: Ich bin auch nicht so ein Bargeldfetischist wie der Durchschnittsdeutsche.

Ganz allgemein: Die Regulierungen der EU wirken bisweilen detailversessen und es gibt auch an einigen Dingen berechtigte Kritik. Ich teile nicht alles, was du aufwirfst und Manches hat eine Weile gedauert, bis es mit Anpassungen gangbar gemacht wurde. Alles in allem stehen meist dahinter aber durchaus sinnige Anliegen - das Problem ist vor allem, dass wir echt viele MSen und ein horrormäßig kompliziertes Verfahren auf EU-Ebene haben (also vor allem in dem Sinne, wer alles zustimmen muss). Eine Entscheidung, die “durch so viele Hände” muss, hat leider die Tendenz zur Ausfransung etc.

Die Veggie-Wurst ist diesmal echt ein Low-Point.

Wie soll denn dann jetzt eigentlich die Vegane Fleischwurst heißen?
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Auch auf die Gefahr hin, dass mi hier Aluhut-Vorwürfe gemacht werden, möchte ich zum Thema Bargeld die kanadischen „Freedom Convoys“ anführen. Das waren Trucker-Proteste gegen die Quarantänemaßnahmen während COVID. Die kanadische Regierung hat u.a. versucht, diese Proteste abzustellen, indem die Konten der Organisatoren eingefroren wurden. Das hat nicht geklappt, weil die am Convoy teilnehmenden Trucker sich stattdessen über Barspenden finanziert haben. Man kann jetzt auch über das Anliegen im konkreten Fall geteilter Meinung sein, aber darum geht es nicht; es sollte doch auf den demokratisch gesinnten Beobachter bedenklich wirken, wenn eine Regierung Proteste gezielt durch solche Maßnahmen ausbremsen will, unabhängig davon, ob man dem Anliegen im Einzelfall zustimmt oder nichts - denn es kann jederzeit in einem anderen Fall mit anderen Protesten wieder versucht werden. Und wie gesagt, das war in Kanada, nicht in PRC oder sonstwo.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

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Beitrag von Gürteltier »

In welchem derzeitige EU-Vorhaben würden Barspenden unmöglich gemacht?
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Beitrag von GetMeOut »

KMR hat geschrieben: Donnerstag 9. Oktober 2025, 06:31 EDIT: Thema Zigaretten. Das sehe ich entschieden anders als du und zwar aus folgendem Grund: Jedenfalls in Deutschland haben wir eine als Sozialversicherung ausgestaltete Krankenversorgung, der der allergrößte Teil der Bevölkerung angehört. Es ist meines Erachtens dabei misslich und enttäuschend, dass die Solidargemeinschaft insofern auch die Kosten der Krankenversorgung von Menschen tragen muss, die sich bewusst und willentlich und ggf. sogar andauernd einem schädlichen Verhalten hingegeben haben; dazu gehört insbesondere der Konsum von Alkohol, Nikotin und anderen Genuss und Betäubungsmitteln sowie auch von Zivilisationskrankheiten wie Adipositas usw. und den entsprechenden Folgen.

Dementsprechend ist es richtig, dass der Gesetzgeber versucht lenkenden Einfluss zu nehmen. Bereits zuvor durch die Tabaksteuer als "Lenkungssteuer" und auch mit dieser visuellen Einflussnahme. Richtigerweise könnte man es auch vollständig verbieten und damit de jure die Missbilligung deutlich machen.
Dies öffnet in logischer Konsequenz die Büchse der Pandora. Wollen wir im nächsten Schritt Schockbilder von krankhaften Lebern auf Wein- und Bierflaschen (einige treten in der Tat bereits dafür ein), von Karies und grob übergewichtigen Personen auf Schokoladenpackungen, von verkrüppelten Personen auf zum Verkauf ausgestellten Motorrädern oder generell bei allen motorisierten Fahrzeugen, die schneller als 130 km/h fahren können?

Nach meinem Freiheitsverständnis kann man all den hiermit einhergehenden Problemen zum Großteil durch Bildung und Erziehung in Schule und Elternhaus begegnen, im Übrigen durch moderate Regulierung, die den Einzelnen als eigenverantwortliche Person ernst nimmt. Ein völliges Verbot speziell des Zigarettenkonsums, wie du es für möglich hältst, halte ich für mit dem Grundgesetz unvereinbar. Die individuelle Handlungsfreiheit würde hier unverhältnismäßig eingeschränkt und im Grunde ein Primat der Allgemeinheit (Gesundheitskosten) über dem Einzelnen postuliert.
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Beitrag von Schnitte »

Gürteltier hat geschrieben: Donnerstag 9. Oktober 2025, 09:00 In welchem derzeitige EU-Vorhaben würden Barspenden unmöglich gemacht?
Die Spende nicht, aber die ab 2027 geltende Obergrenze von 10.000 Euro erschwert durchaus die Verwendung der eingenommenen Spenden durch die Organisatoren.
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Beitrag von KMR »

GetMeOut hat geschrieben: Donnerstag 9. Oktober 2025, 09:12
KMR hat geschrieben: Donnerstag 9. Oktober 2025, 06:31 EDIT: Thema Zigaretten. Das sehe ich entschieden anders als du und zwar aus folgendem Grund: Jedenfalls in Deutschland haben wir eine als Sozialversicherung ausgestaltete Krankenversorgung, der der allergrößte Teil der Bevölkerung angehört. Es ist meines Erachtens dabei misslich und enttäuschend, dass die Solidargemeinschaft insofern auch die Kosten der Krankenversorgung von Menschen tragen muss, die sich bewusst und willentlich und ggf. sogar andauernd einem schädlichen Verhalten hingegeben haben; dazu gehört insbesondere der Konsum von Alkohol, Nikotin und anderen Genuss und Betäubungsmitteln sowie auch von Zivilisationskrankheiten wie Adipositas usw. und den entsprechenden Folgen.

Dementsprechend ist es richtig, dass der Gesetzgeber versucht lenkenden Einfluss zu nehmen. Bereits zuvor durch die Tabaksteuer als "Lenkungssteuer" und auch mit dieser visuellen Einflussnahme. Richtigerweise könnte man es auch vollständig verbieten und damit de jure die Missbilligung deutlich machen.
Dies öffnet in logischer Konsequenz die Büchse der Pandora. Wollen wir im nächsten Schritt Schockbilder von krankhaften Lebern auf Wein- und Bierflaschen (einige treten in der Tat bereits dafür ein), von Karies und grob übergewichtigen Personen auf Schokoladenpackungen, von verkrüppelten Personen auf zum Verkauf ausgestellten Motorrädern oder generell bei allen motorisierten Fahrzeugen, die schneller als 130 km/h fahren können?

Nach meinem Freiheitsverständnis kann man all den hiermit einhergehenden Problemen zum Großteil durch Bildung und Erziehung in Schule und Elternhaus begegnen, im Übrigen durch moderate Regulierung, die den Einzelnen als eigenverantwortliche Person ernst nimmt. Ein völliges Verbot speziell des Zigarettenkonsums, wie du es für möglich hältst, halte ich für mit dem Grundgesetz unvereinbar. Die individuelle Handlungsfreiheit würde hier unverhältnismäßig eingeschränkt und im Grunde ein Primat der Allgemeinheit über dem Einzelnen postuliert.
Ich halte das in Abwägung mit dem Sozialstaatsprinzip nicht für unangemessen. Du hast nichts zu meinem Kernpunkt der Krankenkostentragung gesagt. Die gesetzliche Krankenversicherung schließt richtigerweise niemanden aus wegen chronischer Erkrankung, Behinderung oder anderen Umständen, die zu hohen Kosten führen. Die Betroffenen zahlen auch weiterhin nach dem gleichen Prinzip wie jeder andere den Beitrag. Das ist auch im Sinne der Sozialversicherung richtig, schließlich kann derjenige grundsätzlich nichts dafür, dass ihn dieses Pech erwischt hat. Anders ist das aber bei demjenigen, der trinkt, der raucht oder sich übermäßig vollfrisst.

Es ist meines Erachtens nicht vermittelbar, warum manche - oder eher viele, siehe Raucher- und Trinkeranteil in Deutschland - auf Kosten der Übrigen sich schädigen und dann nach dem Prinzip einer Vollkasko die Kosten übernommen werden sollen. Das ist schlichtweg unfair gegenüber den anderen. Hier liegt m.E. wertungsmäßig der sonst auch übliche Leistungsausschluss einer Versicherung bei vorsätzlicher Schadensherbeiführung vor.

Dementsprechend spricht auch nichts gegen die Bilder auf Wein- oder Bierflaschen. Der einzige Grund, warum es überhaupt dafür noch TV-Werbung gibt, anders als für tabak, ist, dass die Bierlobby in Deutschland viel stärker als die Tabaklobby. Es wird oft vergessen warum überhaupt geschichtlich alkoholische Getränke von Bedeutung waren. Meines Wissens nach: Alkohol konserviert. Wasser war lange Zeit dreckig, unrein und mit Erregern belastet. Alkoholische Getränke waren demgegenüber sicherer.

Btw zu deinem Karies Argument: Bei Zähnen wird schon vielfach nach dem Prinzip operiert, dass man annimmt, dass bei richtiger Pflege nichts passieren sollte und deswegen auch wenn überhaupt nur geringe Festzuschüsse geleistet werden (Ausnahme: einfachste Form der Zahnfüllung, die aber nur bis zu einer bestimmten Größe umsetzbar ist bevor es anderer Verfahren bedarf).
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Beitrag von GetMeOut »

@KMR. Ich sehe nicht, wie die Kostenlast ein Verbot von Zigaretten begründen könnte. Auch hier gäbe es passende mildere Mittel (die ich aber ebenfalls für verfassungsrechtlich bedenklich halte). Denkbar wäre etwa eine gezielte Beitragserhöhung von Versicherungsnehmern bei Bestehen von Risiken, neben dem Rauchen also z.B. regelmäßiger Alkoholkonsum, Übergewicht, Extremsport, Fahren schneller Autos etc. Wer falsche Angaben macht, würde den Versicherungsschutz für risikoimmanente Gesundheitsschäden verlieren und so keine oder allenfalls geringe Kosten verursachen. Totalverbote schießen über das Ziel hinaus.
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Beitrag von KMR »

GetMeOut hat geschrieben: Donnerstag 9. Oktober 2025, 09:41 @KMR. Ich sehe nicht, wie die Kostenlast ein Verbot von Zigaretten begründen könnte. Auch hier gäbe es passende mildere Mittel (die ich aber ebenfalls für verfassungsrechtlich bedenklich halte). Denkbar wäre etwa eine gezielte Beitragserhöhung von Versicherungsnehmern bei Bestehen von Risiken, neben dem Rauchen also z.B. regelmäßiger Alkoholkonsum, Übergewicht, Extremsport, Fahren schneller Autos etc. Wer falsche Angaben macht, würde den Versicherungsschutz für risikoimmanente Gesundheitsschäden verlieren und so keine oder allenfalls geringe Kosten verursachen. Totalverbote schießen über das Ziel hinaus.
Na ja schon, weil die volkswirtschaftlichen Kosten über die direkten Krankenbehandlungskosten hinausgehen. Beispielsweise wenn es dadurch bedingt zu Arbeitsunfähigkeit usw. kommt. Unser deutsches System ist in jeder Hinsicht auf Zusammenhalt ausgelegt, jeder unterstützt jeden, der es gerade unverschuldet (!) selbst nicht kann. Deshalb gibt es auch so Dinge wie sperrfristen bei Eigenkündigung usw. Angesichts des hier herrschenden rechts auf das Existenzminimum wird also in jedem Fall jedenfalls dieses geleistet werden müssen, wofür jeder andere aufkommt durch seine verschiedenen gezahlten Steuern.

In den USA wäre das anders, da funktioniert dein Gedanke weil jeder seinem Schicksal überlassen wird aber auch dort ist man sich einig dass solche Dinge einen großen volkswirtschaftlichen Schaden darstellen bzw verursachen.
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Beitrag von FKN993 »

KMR hat geschrieben: Donnerstag 9. Oktober 2025, 09:24
GetMeOut hat geschrieben: Donnerstag 9. Oktober 2025, 09:12
KMR hat geschrieben: Donnerstag 9. Oktober 2025, 06:31 EDIT: Thema Zigaretten. Das sehe ich entschieden anders als du und zwar aus folgendem Grund: Jedenfalls in Deutschland haben wir eine als Sozialversicherung ausgestaltete Krankenversorgung, der der allergrößte Teil der Bevölkerung angehört. Es ist meines Erachtens dabei misslich und enttäuschend, dass die Solidargemeinschaft insofern auch die Kosten der Krankenversorgung von Menschen tragen muss, die sich bewusst und willentlich und ggf. sogar andauernd einem schädlichen Verhalten hingegeben haben; dazu gehört insbesondere der Konsum von Alkohol, Nikotin und anderen Genuss und Betäubungsmitteln sowie auch von Zivilisationskrankheiten wie Adipositas usw. und den entsprechenden Folgen.

Dementsprechend ist es richtig, dass der Gesetzgeber versucht lenkenden Einfluss zu nehmen. Bereits zuvor durch die Tabaksteuer als "Lenkungssteuer" und auch mit dieser visuellen Einflussnahme. Richtigerweise könnte man es auch vollständig verbieten und damit de jure die Missbilligung deutlich machen.
Den Gedanken Zigaretten zu verbieten, finde ich schon nachvollziehbar, weil im Grunde der Versicherungsschutz tatsächlich verwirkt wird. Rauchen entspricht ja einer vorsätzlichen respektive grob fahrlässigen Selbstschädigung. Im Jahr sterben circa 100000 Menschen in Deutschland allein an den Folgen. Vergleichbar mit Alkohol (die genauen Zahlen sind nun an der Stelle nicht so wichtig.) In der Entscheidung zur Anschnallpflicht steckt ja auch eine ähnliche Argumentationslinie: Warum soll die Solidargemeinschaft für eindeutig vermeidbare Risiken aufkommen und damit das gleichzeitige Recht auf Selbstschädigung eingeschränkt werden und die resultierenden Folgen von Dritten getragen werden? Dogmatisch könnte man den Raucher retten und sagen, dass es widersprüchlich erschiene, wenn der Einzelne ein vollwertiges Grundrecht auf Selbstschädigung hat, warum auf der anderen nichts mehr davon übrig bleibt. Dieses Grundrecht hätte dann eigentlich nur noch Symbolwert. Das lässt sich auf Alkohol auch übertragen. Dieses steht aber gleichzeitig allen zu. Man könnten solchen Lasten dann als Kosten aller verstehen? Man könnte aber auch aus einer anderen Perspektive auf Tabak- und Nikotinkonsum schauen und sagen, dass der Konsum irgendwann die Schwelle einer Krankheit erreicht, schließlich handelt es sich um eine Sucht. Ich weiß das jetzt nicht genau, aber sind Süchtige krank? Für mich greift es jedenfalls doch zu kurz zu sagen, dass Menschen, die zu viel rauchen, essen oder trinken zu doof sind und deswegen selbst die Risiken tragen sollen. Und ob es wirklich so verantwortlich ist, würde ich auch bezweifeln und zwar deswegen, weil nahezu jeder, der halbwegs klar denken kann, genau weiß, dass der Stoff gefährlich und auf jeden Fall schädlich ist. Es wird trotzdem ausprobiert. Kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass jemand raucht oder trinkt mit dem Vorsatz, daran irgendwann draufzugehen. Die Frage ist auch, was der Vorwurf eigentlich soll? Das Rauchen selbst oder mehr das Unterlassen des Aufhörens (Überwindung der Sucht/Krankheit)?
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Beitrag von Gürteltier »

Schnitte hat geschrieben: Donnerstag 9. Oktober 2025, 09:23
Gürteltier hat geschrieben: Donnerstag 9. Oktober 2025, 09:00 In welchem derzeitige EU-Vorhaben würden Barspenden unmöglich gemacht?
Die Spende nicht, aber die ab 2027 geltende Obergrenze von 10.000 Euro erschwert durchaus die Verwendung der eingenommenen Spenden durch die Organisatoren.
Aber gut, dass wir Jura studiert haben und man in einem solchen Fall wie folgt vorgehen kann: eAO beim zuständigen Gericht erwirken, der Bank vorlegen, Konten und Zahlungswege werden frei; weil ich denke ja nicht, dass du dich an sich dafür stark machst, dass mit dem Bargeld jedweder, ggf. auch rechtswidriger Zahlungsstrom aufrechterhalten werden soll (was er de facto ja trotzdem bleibt, der Terrorist interessiert sich ja nicht dafür, dass er gegen eine Zalungsrichtlinie verstößt).

Das Einfrieren von Konten und das Verbot von Zahlungsgeschäften mit Gelisteten (Terrorverdächtige, Oligarchen, …) ist ja *das* Mittel der Wahl von UN- und EU-Finanzsanktionen und hat ja durchaus auch einiges für sich. Durch die Kadi-Rspr. und die Reformen der Sanktionsausschüsse auf UN-Ebene bewegt sich das Ganze ja auch zum Glück stark in Richtung vollumfänglich rechtsstaatlich kontrollierbares Terrain. Aber das ist ein ganz anderes Thema.

Oder stellst du jetzt schon auf den aufkommenden Autoritarismus und das Recht zum Widerstand ab? (Sorry, die Frage klingt sarkastisch, ist aber ernst gemeint - ich sehe einfach den Punkt nicht, solange ein funktionierender Rechtsstaat mit ausreichend effektiven Gerichten vorhanden ist.)
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Beitrag von KMR »

Gürteltier hat geschrieben: Donnerstag 9. Oktober 2025, 10:38
Schnitte hat geschrieben: Donnerstag 9. Oktober 2025, 09:23
Gürteltier hat geschrieben: Donnerstag 9. Oktober 2025, 09:00 In welchem derzeitige EU-Vorhaben würden Barspenden unmöglich gemacht?
Die Spende nicht, aber die ab 2027 geltende Obergrenze von 10.000 Euro erschwert durchaus die Verwendung der eingenommenen Spenden durch die Organisatoren.
Aber gut, dass wir Jura studiert haben und man in einem solchen Fall wie folgt vorgehen kann: eAO beim zuständigen Gericht erwirken, der Bank vorlegen, Konten und Zahlungswege werden frei; weil ich denke ja nicht, dass du dich an sich dafür stark machst, dass mit dem Bargeld jedweder, ggf. auch rechtswidriger Zahlungsstrom aufrechterhalten werden soll (was er de facto ja trotzdem bleibt, der Terrorist interessiert sich ja nicht dafür, dass er gegen eine Zalungsrichtlinie verstößt).

Oder stellst du jetzt schon auf den aufkommenden Autoritarismus und das Recht zum Widerstand ab? (Sorry, die Frage klingt sarkastisch, ist aber ernst gemeint - ich sehe einfach den Punkt nicht, solange ein funktionierender Rechtsstaat mit ausreichend effektiven Gerichten vorhanden ist.)
Zynisch mag man hier anführen, dass die Vollstreckung von Titeln gegen den Staat (wenn auch hier mittelbar) gerade dessen Mitwirkung bedarf. Insofern auch letzterer nicht mehr an das Recht gebunden fühlte oder an seiner Auffassung festhielte, könnte der Vorschlag damit ins Leere. Aber das ist bekanntlich die Schwäche der Judikative, die Abhängigkeit von der Exekutiven zur Durchsetzung.
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Beitrag von Schnitte »

Bei einer politisch akuten Lage kann auch eine bloße Verzögerung von Protesten, bis Rechtsschutz durch Gerichte erlangt ist, den Sanktionierten den Wind aus den Segeln nehmen. Gut, sagst du, dann halt einstweilige Anordnung/Verfügung. Aber auch die kann lange genug auf sich warten lassen, um den Protesten (oder wer auch immer ins Visier genommen wird) ordentlich Wind aus den Segeln zu nehmen.

Und ja, ich traue Politikern durchaus zu, diese Möglichkeiten zu nutzen, wenn es opportun ist. Im Fall Compact hatte die Politik keine Hemmungen, eine an den Haaren herbeigezogene rechtliche Begründung (Vereinsrecht zum Verbot einer Publikation, auf die Idee muss man mal kommen) zu versuchen. Vor Gericht ist man damit gescheitert, aber halt erst nach einem Jahr (mit dazwischen liegender Wahl). Und auch in diesem Fall sollte man seine Einschätzung des Falls nicht von der persönlichen Einstellung zum konkreten Ziel des Verbots abhängig machen, denn das nächste Mal könnte es jemand anderen treffen.
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@KMR: Du unterstellst ja - wenn das systemisches Ausmaß annimmt - quasi einen nicht mehr existenten Rechtsstaat. Wenn das der Fall ist, haben wir ganz andere Probleme.

@Schnitte: Ja, natürlich, das wäre ein worst case Szenario und ein Vorgehen, wie wir es gerade auch teilweise in den USA sehen (erst unter fragwürdigster rechtlicher Grundlage und mit fragwürdigem Vorgehen abschieben etc. und dann mal schauen, was gerichtlichen Bestand hat, wenn es überhaupt zum Gerichtsverfahren kommt).

Compact ist auch ein gutes Beispiel - man weiß natürlich nicht, wie das intern abgelaufen ist, aber da gab es mit Sicherheit den knallroten juristischen Hinweis darauf, dass das mindestens halb auf der Kippe steht.

Genau so waghalsig und im Ergebnis ja - mit einem erstinstanzlichen Urteil - auch entsprechend judikativ gescholten ist das Zurückweisen an der Grenze von Asylbeantragenden ohne jegliches Zuständigkeitsprüfungsverfahren. Auch da ist ohne Weiteres die Expertise im IM vorhanden gewesen, man hat sich halt politisch anders entschieden. Die waghalsige Argumentation den mit Ausnahmevorschriften aus den Verträgen lasse ich mal außen vor.

Insgesamt für “unseren Stand”, also die Juristen, eine eher dunkle Perspektive, wenn es so weiter geht.
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