Gürteltier hat geschrieben: Sonntag 12. Oktober 2025, 23:47
Ein systematisch funktionsunfähiger Rechtsstaat ist in D ja wohl ohne Weiteres nicht gegeben, oder? Dennoch kann man die “großen Trends”, die schleichend Einzug halten, für besorgniserregend halten (das merkst du selbst im Weiteren an).
Dennoch würdest du ja niemandem empfehlen “gar nicht erst vor Gericht zu ziehen, die Richter sind eh alle gleichgeschaltet”, oder? Also man kann beides haben: Insgesamt noch robuster Rechtsstaat mit ab und an mal “fragwürdigen” oder “besorgniserregenden” Maßnahmen.
Das ist meine Position, ja.
Gürteltier hat geschrieben: Sonntag 12. Oktober 2025, 23:47
Das ist ja auch Rechtsstaat/Demokratie: Man muss sich ständig (“wehrhaft”) den Trends und “Angriffen” aktiv entgegensetzen. Nur sehe ich da in unserer Gesellschaft momentan etwas schwarz (bis grau).
Ich sehe das nicht so, bzw. nicht so schlimm. Ich sehe aber uach die Gefahr durch die AfD nicht in dem Maße, wie sie beschworen wird.
Gürteltier hat geschrieben: Sonntag 12. Oktober 2025, 23:47
Strich hat geschrieben: Sonntag 12. Oktober 2025, 18:48
Rechtsstaaten können auch mal ganz langsam untergehen, da brauch ich nicht mal auf den Sündenfall § 362 Nr. 5 StPO Bezug nehmen. Mir gefällt die Gesamttendenz nicht. Und die Gerichte sind die letzte Instanz des Rechtsstaats, nicht die erste. Wenn Compact, § 362 Nr. 5 StPO, eingefrorene Gelder, erst zu Gericht gelangen müssen, dann ist das eher ein "puh gerade noch mal gut gegangen", als ein "Schau: work as intended".
Ich sehe und verstehe deinen Punkt so: Eklatant rechtswidrige, aber politisch gewollte Entscheidungen dürften gar nicht erst so getroffen werden, weil die Verwaltung “sehenden Auges”, vorsätzlich, zentrale Punkte der Verfassungsordnung ignoriert hat. (Ich ignoriere mal die eingefrorenen Gelder, die sind fiktiv; außer du willst weiter über die UN-Finanzsanktionen/die Kadi-Urteile reden, aber darüber will eigentlich nie jemand reden, weil das Thema ist schon ziemlich trocken…)
Da stimme ich dir auch zu. Die Wertungsfrage ist jetzt, ab welchem Punkt man diese zuvor beschriebene Schwelle als überschritten ansieht. Wie weit darf die “eigene Rechtsmeinung” der Verwaltung gehen? Wenn ist etwas so klar, dass es nicht nur eine (von vielen) rechtswidrigen Entscheidungen, sondern ein “Rechtsstaatsbruch” ist?
Ich habe darauf noch keine ganz konkreten Antworten tbh und ob Compact nun bereits die hierfür mE erforderliche “erhebliche Schwelle” überschreitet.
Nichtsdestotrotz sind wir uns ja im Kern sehr einig.
Da gibt es keinen Widerspruch, das ist meine Position. Die Schwelle zu bestimmen, ab der eine politische Entscheidung so nicht getroffen werden sollte, ist zugegeben schwierig, aber es gibt nun mal fundamentalere Sachen in der Rechtsordnung als andere. Man stelle sich eine Bewegung vor, die "legalize theft" ruft. Als würde man sich da positivistisch hinsetzen und sagen, joar, das ist morgen nach dem BTagsbeschluss nicht mehr strafbar.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
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Seit 31.05.2022 Lord Strich