Förderung
Moderator: Verwaltung
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Hanno
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Hallo, eine spannende Frage über die wir schon lange diskutieren.
Ein Wald wurde gefördert, in den Richtlinien standen 30 m Abstand zu nehmen, von der Bebauung.
Der Wald wurde jedoch dichter an die Bebauung gepflanzt.
Es gibt zwei Meinungen:
1. Der Wald muss auch nach 14 Jahre zurückgenommen werden.
2. Nein, der Wald ist so wie er ist rechtens.
LG Hanno
Ein Wald wurde gefördert, in den Richtlinien standen 30 m Abstand zu nehmen, von der Bebauung.
Der Wald wurde jedoch dichter an die Bebauung gepflanzt.
Es gibt zwei Meinungen:
1. Der Wald muss auch nach 14 Jahre zurückgenommen werden.
2. Nein, der Wald ist so wie er ist rechtens.
LG Hanno
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Julia
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Eigene Gedanken anhand des Gesetzes und einschlägiger Literatur? Sowas ist ja schließlich ein ziemlicher Klassiker in der Ausbildung... Und Rechtsberatung gibt es hier nicht.
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Hanno
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Für Verwaltungsfachangestellte leider nicht. Bitte um Quellen... zur Wissensvermittlung. LG
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Wie kommt es denn zu den beiden oben angeführten Meinungen und welche Argumente werden dafür angeführt?
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Hanno
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Erste Meinung: Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) § 23 30 m Abstand
zweite Meinung: Nach §2 Bundeswaldgesetzt: (1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche.
BG
zweite Meinung: Nach §2 Bundeswaldgesetzt: (1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche.
BG
- GetMeOut
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Ich nehme an, du bist noch in Ausbildung? Versuche es doch einmal systematisch mit dem Gutachtenstil, der dich vom Obersatz zur Conclusio führt.
Auf mich wirkt es offen gestanden auch eher nach einem "echten" Fall.
Auf mich wirkt es offen gestanden auch eher nach einem "echten" Fall.
- Schnitte
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Die rechtswidrige Rücknahme des rechtswidrigen Waldes auf Grundlage einer Definitionsbestimmung im Bundeswaldgesetz ist ein echter Klassiker in der Ausbildung. Leider sehen hier viele Bearbeiter besagten Wald vor lauter Bäumen nicht.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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Vorallem führt ein Fehler bei der Beachtung des Waldtrennungs- und Abtsandsprinzips sofort zum Durchfallen. Also Augen auf!
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Da du nach Quellen fragst, versuche ich es mal mit einem halbwegs nützlichen Post, der vielleicht weiterhilft. Es geht dir ja anscheinend um die Frage, ob ein vierzehn Jahre alter Förderbescheid aufgehoben und die Förderung zurückgefordert werden kann, weil der Wald nicht so gepflanzt wurde, wie in den Richtlinien vorgegeben. Wenn ich dazu recherchieren müsste, würde ich mit den Kommentierungen zu §§ 48 und 49 VwVfG in einem guten Kommentar anfangen.Hanno hat geschrieben: Montag 27. Oktober 2025, 13:33 Für Verwaltungsfachangestellte leider nicht. Bitte um Quellen... zur Wissensvermittlung. LG
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
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Julia
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Machst du dich über mich lustig? Ich erinnere an meine despotische Alleinherrschaft! Nicht, dass dich noch jemand Puddingmonster nennt...Schnitte hat geschrieben: Donnerstag 30. Oktober 2025, 10:51 Die rechtswidrige Rücknahme des rechtswidrigen Waldes auf Grundlage einer Definitionsbestimmung im Bundeswaldgesetz ist ein echter Klassiker in der Ausbildung. Leider sehen hier viele Bearbeiter besagten Wald vor lauter Bäumen nicht.
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Man hat mich schon schlimmeres geziehen. Und was despotische Alleinherrschaften angeht, bin ich derzeit auf Krawall gebürstet!
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Julia
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Frechheit. Meine Erstis haben wenigstens noch einen Rest an Respekt!
(Nach nur drei Wochen an der Uni für sie sollte es vllt. mehr sein, but oh well...)
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Gürteltier
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Förderung vom Wald gut und schön - wer fördert aber mich? 
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Und das, wo es gerade dieses Jahr um so mehr Grund dafür gäbe!
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 28402.html
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Förderung ist so 2000er. Schattenhaushalte (vulgo Sondervermögen) sind doch jetzt in.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
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