Verzugszinsen nach Verkehrsunfall von Fahrer und Halter
Verfasst: Samstag 8. November 2025, 10:52
Hallo zusammen,
im Urteil nach Klage auf Schadensregulierung aus einem Verkehrsunfall steht im Urteil, dass unterschiedliche Laufzeiten zu den Verzugszinsen bestehen sollen, da ich neben der Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners den Fahrer und den Halter nicht gesondert gemahnt habe.
Das lese ich so zum ersten Mal, muss ich zugeben. Normalerweise hat der Schriftverkehr mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung immer genügt, um auch gerichtlich zum angemahnten Termin auch von Fahrer und Halter zu eben diesem Termin die Verzugszinsen zu erhalten ud nicht erst ab Anhängigkeit der Klage.
Kann da jemand was zu sagen ?
VG
Gernot
im Urteil nach Klage auf Schadensregulierung aus einem Verkehrsunfall steht im Urteil, dass unterschiedliche Laufzeiten zu den Verzugszinsen bestehen sollen, da ich neben der Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners den Fahrer und den Halter nicht gesondert gemahnt habe.
Das lese ich so zum ersten Mal, muss ich zugeben. Normalerweise hat der Schriftverkehr mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung immer genügt, um auch gerichtlich zum angemahnten Termin auch von Fahrer und Halter zu eben diesem Termin die Verzugszinsen zu erhalten ud nicht erst ab Anhängigkeit der Klage.
Kann da jemand was zu sagen ?
VG
Gernot