KMR hat geschrieben: Mittwoch 7. Januar 2026, 13:03
...
Gesamtwirtschaftlicher Schaden, medizinische Auswirkungen, ohnehin bestehende chronische Überlastung von psychiatrischen Fachkrankenhäusern, (Miss-)Billigungswirkung, Kinder- und Jugendschutz, Verlust von Humankapital - geschenkt. Und nein, dass die pathologische Quote <x ist, ändert nichts daran. Selbst als Liberalist kann man das nicht vertreten, sofern man nicht bis ins libertär-anarchistische geht, weil dann trotzdem alle anderen die dadurch entstehenden Folgekosten und Auswirkungen tragen dürfen. Und nein, der gleich wiederkommende whataboutism mit Alkohol ändert nichts daran.
na da habe ich ja einen Nerv getroffen ^^Gesamtwirtschaftlicher Schaden? Come on, was soll der sein?
Medizinische Auswirkungen? Wäre das ein nennenswertes Problem, hätte es sich ob der seit jahrzenten steigenden Konsumentenzahlen so verdichtet, dass es ähnlich wie bei anderen Drogen nicht zu einer Legalisierung gekommen wäre. Das das Zeug nicht harmlos ist, geschenkt.
Überlastung von Psychiatrien? Ich glaube kaum, dass die Legalisierung die Internierungsquote messbar erhöhen wird, weil die ganzen Leute, die es mit Cannabis so krass übertreiben, ohnehin schon da sind.
Kinder- und Jugendschutz, keine Widerworte, die Strategie vorher hat auch nicht funktioniert. Sie ist so intelligent gewesen, wie Verbrechen mit härteren Strafen zu bekämpfen. Aber gut einfache Gedanken haben ja auch was beruhigendes. Verlust von Humankapital halte ich (im Vergleich zu wohl anderen "ultra progressiven") für ein taugliches Argument, weshalb ich mich auch da auf Zahlen einlassen würde. M.E. gibt es keinen messbaren Verlust.
Das (entschuldige bitte) dümmste Argument ist die Kostentragung anderer. Wenn das mal Platz greift, können wir hier dicht machen. Der Staat zwingt mir ein Sozialsystem auf und rechtfertigt damit dann meine Einschränkung, damit ich anderen nicht zur Last falle? Ja danke auch. Dann genieß mal dein letztes Eis/Bier/Autofahrt/Fahrrad/Falschirmsprung/Kampfsportart etc.
Aber du hast mich auf eine Idee für meine Grundrechtezukunftsprogrnose gebracht. Ich gehe nämlich fest davon aus, dass wir mit diesem Argument noch zahlreiche Einschränkungen werden erleben dürfen.
Der Whataboutism zu Alkohol kommt jetzt trotzdem, auch wenn du ihn abtust. Arbeite mal im Strafrecht und sag mir dann nochmal, wie harmlos Alkohol ist. Mich wundert ja, dass keine neue Prohibitionswelle von Feministen gestartet wird. Und wenn du dir dann anschaust, wie krass gefährlicher Alkohol im Vergleich zu Cannabis ist, siehst du das auch anders.
KMR hat geschrieben: Mittwoch 7. Januar 2026, 13:03
Strich hat geschrieben: Mittwoch 7. Januar 2026, 12:44
Die sächsische Justizministerin widerspricht sich halt, bzw. bei günstigster Auslegung schuldet sie eine Erklärung. Du im Übrigen auch. Ich halte es schlicht nicht für offensichtlich, warum das Gehirn für Straftaten aber ach schon genug entwickelt sein soll, während wir es aber aufgrund der noch lange nicht abgeschlossenen Entwicklung vor Drogen schützen müssen. Solange man mir das nicht erklärt, gehe ich einfach davon aus, dass das eine populistische Forderung ohne Substanz ist.
Es geht ja um völlig unterschiedliche Dinge, mal wieder wie oben. Der strafrechtlich verantwortliche Jugendliche soll durch die entsprechenden Sanktionen wieder zu einem rechtskonformen Verhalten bewegt werden, es soll dementsprechend bereits auf gewisse Art und Weise Spezialprävention erfolgen und gleichzeitig direkt auf die Entwicklung Einfluss genommen werden. Zweck des Ganzen ist auch die Missbilligung direkt zu signalisieren und deutlich zu machen Verhalten "xy" wird nicht toleriert, sondern hat Konsequenzen. Es geht auch um Formen und das Vermitteln von Werten.
Was denkst du denn, was mit einem straffälligen 12 Jährigen passiert? Nichts? Tut mir leid, dass ich dich aus der Linnemann Bubble ziehen muss, aber auch diese Kinder landen vor einem Richter (auch wenn man hier gesetzgebrisch nachsteuern müsste; hier wäre auch der Raum). Im Übrigen hast du aber mit dem Zitierten völlig recht. Ich habe genau mit dieser Argumentation und der (ein wenig selbstverschuldeter) Schwäche des Familienrichters auch kein Problem, dass man das Jugendrecht auf 12 Jährige ausdehnt (bin ich jetzt immer noch ultra progressiv?). Es soll dann bitte aber auch für Heranwachsende bis 25 gelten. Das ist aber nicht die Argumentation! Die Argumentation ist und bleib in sich widersprüchlich.
Im Übrigen sind deine "unterschiedlichen Dinge" schlicht herbeikonstruierte, in der Praxis nicht existierende Sachen. Die Anwendung des Jugendrechts setzt eine gewisse geistig - stilliche Reife voraus. Das ist praktisch derselbe Grund, warum wir Jugendliche erst später an Alkohol lassen. Sicherlich kann ein 14 Jähriger die Konsequenzen einer Körperverletzung leichter überschauen, als die von Alkohol- oder Cannabiskosnum. Aber das ist im Jugendrecht bereits abgebildet.
Ich bleibe also dabei: Populistische Forderung und noch aus den dümmsten sich widersprechenden Gründen. Aus anderen Gründen kann man es m.E. machen. Oder man reformiert halt mal das Familienrecht. Es würde die Forderung gar nicht geben, wären die Auswirkungen von Jugendkriminalität ähnlich pressegeeignet, wie die Auswirkungen von Drogenkonsum bei Jugendlichen. So ne Hardcore-Gruppenvergewaltigung einer "migrantischen Pachatruppe" an einer deutschen 17 Jährigen verkauft sich aber viel besser, als Laurenz, der am Montag verschlafen hat, weil er sich am Wochenende die Batterie abgeklemmt hat.
KMR hat geschrieben: Mittwoch 7. Januar 2026, 13:03
Zuvorderst werden solche Werte durch die Erziehung und ggf. pädagogische Angebote (Kita, Grundschule usw.) vermittelt. Einige Dinge sind oder sollten dabei quasi selbstverständlich sein und bereits im Kleinkindalter unterbunden werden wie das Verletzten anderer, wodurch direkt vermittelt wird, dass das ein nicht toleriertes Verhalten ist.
Dementsprechend kann auch ein 12-Jähriger in der Regel verstehen, dass das Verletzten eines anderen, das Wegnehmen von irgendwelchen Sachen im Laden o.ä. und erst recht das Töten anderer oder das Bedrohen, nicht toleriert werden. Hat derjenige das noch nicht verstanden und liegen nicht etwa Entwicklungsstörungen zugrunde, dann bedarf es eben anderer konsequenzenbasierter Einwirkung auf den Menschen, die ihm das verdeutlicht.
Das passiert auch. Die Frage ist, warum das ausgerechnet durch den Jugendrichter geschehen muss. An der segelst du schön vorbei. Du musst doch schon mal selbst auf den Gedanken gekommen sein, dass bei der gerade gegebenen Argumentation eine Altersgrenze eigentlich überflüssig ist. Das ist dir bestimmt auch schon in den Sinn gekommen, weil du schlauer als die Linnemannbubble bist, du verschweigst mir nur die Antwort

. § 3 JGG verpflichtet doch ohnehin, die Verantwortlichkeit jeweils gesondert individuell festzustellen? 7 Jährige sind in aller Regel auch soweit, dass sie verstehen, dass "hauen" nicht okay ist. Demgegenüber wirds für die Unrechtseinsicht in den Betrug nicht reichen. Ich mein das hier im Übrigen ernst: Wenn man das so sieht wie du, dann wäre ich in der Tat dafür, die Altersgrenze ganz zu streichen, bzw. nur nach oben hin zu begrenzen. Wir Jugendrichter kriegen das dann schon hin, keine 7 Jährigen in den Jugendknast zu stecken, so viel Vertrauen kann man da ruhig haben.
Der Rest deines Posts, geschenkt, kein Widerspruch.