Bestandsschutz im Baurecht
Verfasst: Freitag 30. Januar 2026, 16:31
Ich verstehe nicht ganz, wie sich der Bestandsschutz im Baurecht auswirkt. Nehmen wir mal folgenden Fall an: Bauherr B hat ein Haus errichtet, was formell und materiell legal erfolgt ist. Nach zehn Jahren geht aber aus irgendeinem Grund vom Haus eine Gefahr hervor, und zwar, dass es auf die daneben liegende Kita einstürzen könnte. Die Gefahr kann nur durch den Abriss des Hauses gelöst werden.
Also nach § 81 I S. 1 Var. 1 LBauO (RLP, der die Beseitigungsverfügung regelt, kann eine Anlage nur beseitigt werden, wenn sie formell und materiell illegal ist. Hier ist das zwar stand jetzt materiell illegal, aber dem Bauherrn liegt doch die legalisierende BauGen vor, die ihm Bestandsschutz verleiht. Dann kann das Haus doch gar nicht abgerissen werden, oder?
Oder kommt dafür eine andere Eingriffsnorm in Betracht? Bzw, was hat es mit dem Bestandsschutz generell auf sich?
So, wie ich es verstehe, ist es, wenn für eine Anlage eine BauGen vorhanden ist (die Anlage also formell legal ist) die materielle Illegalität doch eigentlich immer egal, weil die BauGen legalisierende Wirkung hat und somit Bestandsschutz verleiht. Aber das kann doch nicht stimmten, oder?
Also nach § 81 I S. 1 Var. 1 LBauO (RLP, der die Beseitigungsverfügung regelt, kann eine Anlage nur beseitigt werden, wenn sie formell und materiell illegal ist. Hier ist das zwar stand jetzt materiell illegal, aber dem Bauherrn liegt doch die legalisierende BauGen vor, die ihm Bestandsschutz verleiht. Dann kann das Haus doch gar nicht abgerissen werden, oder?
Oder kommt dafür eine andere Eingriffsnorm in Betracht? Bzw, was hat es mit dem Bestandsschutz generell auf sich?
So, wie ich es verstehe, ist es, wenn für eine Anlage eine BauGen vorhanden ist (die Anlage also formell legal ist) die materielle Illegalität doch eigentlich immer egal, weil die BauGen legalisierende Wirkung hat und somit Bestandsschutz verleiht. Aber das kann doch nicht stimmten, oder?