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Gürteltier
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Beitrag von Gürteltier »

Zunächst bezahlbarer… zuerst verdrängt man die Konkurrenz (“uns”), dann kommt das fiese Abo-Modell oä (vgl. Netflix etc.)… (nicht 100% ernst gemeint…)

:-({|=
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Aus Sicht von Otto Normalmandant würde sich damit nicht viel ändern. Der hat heute eine Rechtsschutzversicherung und dann eben ein Abo für eine KI-Kanzlei.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
KMR
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Beitrag von KMR »

Schnitte hat geschrieben: Dienstag 23. Juni 2026, 22:35 Aus Sicht von Otto Normalmandant würde sich damit nicht viel ändern. Der hat heute eine Rechtsschutzversicherung und dann eben ein Abo für eine KI-Kanzlei.
Aus Sicht des Berufungsgerichts auch nicht - kommt jetzt ein hoffnungsloser Nonsense und dann auch; muss man trotzdem den § 522 Abs. 2-Beschluss schreiben und von allen unterzeichnen lassen. :lmao:
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GetMeOut
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Beitrag von GetMeOut »

Schnitte hat geschrieben: Dienstag 23. Juni 2026, 22:35 Aus Sicht von Otto Normalmandant würde sich damit nicht viel ändern. Der hat heute eine Rechtsschutzversicherung und dann eben ein Abo für eine KI-Kanzlei.
Wobei Normalo mit RSV auch erst einmal einen RA finden muss. Nach RVG abrechnende Kanzleien haben durch die RSV ja (teilweise) erheblich mehr Arbeit und erhöhen ihr faktisches Haftungsrisiko. Zu Regressprozessen von Versicherern gibt es reichlich Judikatur (siehe hier).

Für mich ist Normalo mit RSV daher wesentlich unattraktiver als Normalo ohne Versicherungsschutz. Bei den wenigen Sachen, die ich nach RVG abzurechnen bereit bin, sage ich den (potenziellen) Mandanten daher inzwischen immer, dass sie den Kontakt mit der RSV selbst führen müssen und sie der Adressat der Rechnung sind.
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GetMeOut
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Beitrag von GetMeOut »

Im juristischen Bereich hat Claude aktuell wohl die Nase vorn. Hier im Einsatz:
Vereinzelter Einsatz von KI für die Subsumtion
In einzelnen Fällen wurde KI (Claude Opus) eingesetzt, um für zu prüfende Äußerungen von AfD-Funktionär*innen einen Vorschlag für deren Subsumtion unter die juristischen Maßstäbe zu entwerfen. Diese Entwürfe wurden ausnahmslos überarbeitet.
GFF AfD-Gutachten, S. 149
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