Anscheinsbeweis

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Joshua
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Beitrag von Joshua »

batman hat geschrieben: Montag 23. Februar 2026, 09:22 Das gewohnheitsrechtlich anerkannte Institut des Anscheinsbeweises ist nicht aus den Zwängen der Logik heraus entwickelt worden, sondern aus Gründen der Zweckmäßigkeit. Dass bspw. der auf den Vordermann Auffahrende vermutlich gegen § 3 Abs. 1 oder § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO verstoßen hat, beruht nicht auf den Gesetzmäßigkeiten der Logik, sondern der Lebenserfahrung.
Du bringst leider die empirischen Grundlagen der dem Anscheinsbeweis zugrundeliegenden Typizitätsannahmen und die denknotwendig logische Form des Anscheinsbeweises als solchem durcheinander.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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Joshua
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Beitrag von Joshua »

Schnitte hat geschrieben: Montag 23. Februar 2026, 08:11 In einigen Staaten ist ein Kurs in formaler Logik verpflichtender Bestandteil des ersten Jahres im Jurastudium. Ich hielte das für sehr sinnvoll, weil sich in der Tat viele Denkfehler oder fehlerhafte Argumente (in Jura, aber auch sonst) vermeiden ließen
Ja, ich fürchte nur, dass wir zunehmend Kohorten haben werden, die bei einem allgemeinen Logikkurs rasch geistigen Konkurs anmelden müssten...

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batman
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Beitrag von batman »

Joshua hat geschrieben: Dienstag 24. Februar 2026, 00:22
batman hat geschrieben: Montag 23. Februar 2026, 09:22 Das gewohnheitsrechtlich anerkannte Institut des Anscheinsbeweises ist nicht aus den Zwängen der Logik heraus entwickelt worden, sondern aus Gründen der Zweckmäßigkeit. Dass bspw. der auf den Vordermann Auffahrende vermutlich gegen § 3 Abs. 1 oder § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO verstoßen hat, beruht nicht auf den Gesetzmäßigkeiten der Logik, sondern der Lebenserfahrung.
Du bringst leider die empirischen Grundlagen der dem Anscheinsbeweis zugrundeliegenden Typizitätsannahmen und die denknotwendig logische Form des Anscheinsbeweises als solchem durcheinander.
Welchen spezifischen praktischen Gewinn versprichst Du Dir von der angeblich "denknotwendig logischen Form" des Anscheinsbeweises?
Torsten Kaiser
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Beitrag von Torsten Kaiser »

Was ist los mit euch? Warum diese ad hominems, habt ihr zuviel Zeit??
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Beitrag von Gürteltier »

Joshua hat geschrieben: Dienstag 24. Februar 2026, 00:19 Rafft hier außer Schnitte eigentlich sonst jemand noch irgendwas in diesem Thread?
Nein, wir sind leider alle zu dumm :(
Gürteltier
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Beitrag von Gürteltier »

Joshua hat geschrieben: Dienstag 24. Februar 2026, 01:04
Schnitte hat geschrieben: Montag 23. Februar 2026, 08:11 In einigen Staaten ist ein Kurs in formaler Logik verpflichtender Bestandteil des ersten Jahres im Jurastudium. Ich hielte das für sehr sinnvoll, weil sich in der Tat viele Denkfehler oder fehlerhafte Argumente (in Jura, aber auch sonst) vermeiden ließen
Ja, ich fürchte nur, dass wir zunehmend Kohorten haben werden, die bei einem allgemeinen Logikkurs rasch geistigen Konkurs anmelden müssten...
Die Jugend liebt heutzutage den Luxus. Sie hat schlechte Manieren, verachtet die Autorität, hat keinen Respekt vor den älteren Leuten und schwatzt, wo sie arbeiten sollte. Die jungen Leute stehen nicht mehr auf, wenn Ältere das Zimmer betreten. Sie widersprechen ihren Eltern, schwadronieren in der Gesellschaft, verschlingen bei Tisch die Süßspeisen, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer.

(Sokrates über die Jugend)
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Beitrag von Joshua »

Leider nicht. Der stagnierende und sogar sinkende IQ in mehreren Industrieländern ist doch ein Thema, das wir schon ausführlich hatten.

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Beitrag von Joshua »

batman hat geschrieben: Dienstag 24. Februar 2026, 07:26
Joshua hat geschrieben: Dienstag 24. Februar 2026, 00:22
batman hat geschrieben: Montag 23. Februar 2026, 09:22 Das gewohnheitsrechtlich anerkannte Institut des Anscheinsbeweises ist nicht aus den Zwängen der Logik heraus entwickelt worden, sondern aus Gründen der Zweckmäßigkeit. Dass bspw. der auf den Vordermann Auffahrende vermutlich gegen § 3 Abs. 1 oder § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO verstoßen hat, beruht nicht auf den Gesetzmäßigkeiten der Logik, sondern der Lebenserfahrung.
Du bringst leider die empirischen Grundlagen der dem Anscheinsbeweis zugrundeliegenden Typizitätsannahmen und die denknotwendig logische Form des Anscheinsbeweises als solchem durcheinander.
Welchen spezifischen praktischen Gewinn versprichst Du Dir von der angeblich "denknotwendig logischen Form" des Anscheinsbeweises?
Mäusele, lassen wir das.

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Beitrag von batman »

Könnten wir im Fachforum vielleicht auf unreife Albernheiten verzichten?
Joshua
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Beitrag von Joshua »

batman hat geschrieben: Dienstag 24. Februar 2026, 13:37 Könnten wir im Fachforum vielleicht auf unreife Albernheiten verzichten?
Dann hast du aber ganz viel nachzuholen...

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Beitrag von batman »

Demnach möchtest Du nicht darauf verzichten. Ist nicht überraschend.
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Beitrag von Joshua »

Dann verzichten wir also beide ab jetzt auf persönliche Angriffe. In Ordnung.

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Beitrag von Gürteltier »

Die Anzeige für sexuelle Dienstleistungen “in deiner Nähe” hat das Niveau der Diskussion gerade ordentlich angehoben!
Joshua
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Beitrag von Joshua »

Dein Beitrag zum Niveau war und ist nicht erkennbar.

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Beitrag von Julia »

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