Strafkammer "Regeln"
Verfasst: Montag 2. März 2026, 12:55
Für die Leute am LG - wie ist bei euch das Verhältnis in der Strafkammer? Wie viel gibt der Vorsitzende vor? Wie ist das gefühlte Rangverhältnis? Bestimmt der Vorsitzende alles, Termine, Urlaubsdauer, Homeoffice oder seid ihr da gleichberechtigt?
Ist es so, dass die Kammermitglieder Vorgaben kriegen und sich nach dem Vorsitzenden richten (Homeoffice gar nicht bzw. nicht zu oft, Urlaub nicht länger als zwei Wochen, einseitiges Festlegen von Besprechungsterminen usw). Ist das normal in der Strafkammer? Was fällt da unter die persönliche richterliche Unabhängigkeit und was muss man sich gefallen lassen?
Ist es so, dass die Kammermitglieder Vorgaben kriegen und sich nach dem Vorsitzenden richten (Homeoffice gar nicht bzw. nicht zu oft, Urlaub nicht länger als zwei Wochen, einseitiges Festlegen von Besprechungsterminen usw). Ist das normal in der Strafkammer? Was fällt da unter die persönliche richterliche Unabhängigkeit und was muss man sich gefallen lassen?