Der kryptische Verweis auf eine EU-Vorschrift? Sorry, so viel Zeit/Lust habe ich nicht, so etwas zu dechiffrieren.Schnitte hat geschrieben: Sonntag 22. März 2026, 17:12Das erinnert mich daran, dass mein Hinweis auf staatlich vorgeschriebene Löschungen durch Private Netzwerkbetreiber nislang unbeantwortet blieb.famulus hat geschrieben: Sonntag 22. März 2026, 16:44 Ausgeführt wurde ja schon die Beobachtung/Behauptung, dass es bei dieser WAHRNEHMUNG im Wesentlichen um die gesellschaftlichen - und eben nicht staatlichen (unmittelbar GG-relevanten) - Reaktionen auf die geäußerten Meinungen geht.
Das NetzDG war das, oder? Fand und finde ich sehr plausibel - ich bin im Netz recht viel unterwegs und war angesichts der unzähligen, ungeahnten, tagtäglichen öffentlichen Rechtsverstöße und Straftaten entsetzt. Wie sollte man dem denn sonst Herr werden können? Alternativ fallen mir nur Komplettverbote ein, da ist ein NetzDG doch wohl das mildere Mittel?


