Hey liebe Community. Ich hätte einmal eine Frage hinsichtlich einer Konstellation im Bereicherungsrecht, die einen Vertreter ohne Vertretungsmacht beinhaltet.
Beispiel: mein Unternehmen (U) hätte einen deliktischen Anspruch gegen den B. Der B möchte diesen Anspruch auch erfüllen. Dazu schreibt ihm ein Mitarbeiter (M), der vorgibt, die Geschäfte des Unternehmens über sein Privatkonto zu führen. B überweist.
Nun stellt ein tatsächlicher Vertreter der U den Anspruch und alles fliegt auf. Das Handeln des Vertreters fliegt auf. Nun will B das Geld zurückhaben.
Ich habe mich jetzt schon länger gefragt, wie so ein Fall abgewickelt werden würde. Eine Leistungskondiktion kommt natürlich in Betracht. Dem falschen Vertreter ist aber ja klar, dass die Zahlung eingeht um nicht sein, sondern dad Vermögen des Unternehmens zu mehren.
Ich bedanke mich für jegliche Antworten
Bereicherungsrecht falsus procurator
Moderator: Verwaltung
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dex2210
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Julia
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Auch hier: keine Hausarbeitenbesprechung. Die sind dafür da, dass ihr euch über längere Zeit mit unbekannten Problemen auseinandersetzt.
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Torsten Kaiser
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Ich würde eher NLK sagen, dazu noch § 823 II iVm StGB
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Gürteltier
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Oh oh, TK hilft illegal bei Hausarbeitenbesprechung ^^