Praktische Studienzeit

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

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CeCi9090
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Beitrag von CeCi9090 »

Liebe Forums-Mitglieder,

folgendes Problem stellt sich mir, vielleicht findet sich ja eine helfende Hand:

ich studiere im 8. Semester Jura, habe alle Zwischenprüfungen und VÜs abgelegt und im März meine Schwerpunktklausur geschrieben. Diese ist nicht sonderlich gut gelaufen. Ich denke aber ich könnte sie gerade so bestanden habe, im Bereich 4-6P,
was das worst-case Szenario wäre. Denn die SP Klausur zählt bekanntlich ja sehr viel (Fast wie 2 Klausuren in der Examenswoche) und kann nur verbessert werden, wenn man den Freischuss des Examens schreibt. Eigentlich hatte ich das
nicht vor, sondern wollte das Examen erst im Jahr darauf schreiben. Um die Möglichkeit zu haben, meine Schwerpunktklausur zu verbessern, würde ich jedoch nun gerne am Freischuss im Herbst teilnehmen (nur für SP Klausur, nicht mit dem
Gedanken (gut) zu bestehen). Da das alles nicht so geplant war, fehlen mir jedoch noch Pflichtpraktika-Wochen. Diese sind ja Zulassungsvoraussetzung für das Examen und ich kann sie natürlich jetzt nicht mehr rechtzeitig ableisten.
Nun ist mir bewusst, dass man die Praktikabescheinigungen nicht einmal vorlegen muss und auch (fast) nie eine Stichprobe o.Ä. gemacht wird, aber trotzdem will ich mich nicht ohne die Voraussetzung anmelden, da ich nicht weiß,welche Konsequenzen dies
im unwahrscheinlichen Fall, das es doch auffliegt, haben könnte. Daher bennötige ich nun dringend für die Anmeldung ein- nennen wir es wie es ist- Scheinpraktikum. Da ich in meiner Familie und Freundeskreis keine Volljuristen habe, dachte ich mir ich
versuche es mal hier.
Vielleicht findet sich ja jemand , der bereits Volljurist ist und mir den Lappen kurz ausfüllen würde. Als Gegenleistung könnte ich natürlich auch tatsächlich ein paar Tage arbeiten, falls das eine Hilfe wäre.
Meldet euch gerne per Privatnachricht.
Vielen Dank und Beste Grüße

Verzweifelter Jurastudent
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GetMeOut
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Beitrag von GetMeOut »

CeCi9090 hat geschrieben: Samstag 18. April 2026, 12:41 Nun ist mir bewusst, dass man die Praktikabescheinigungen nicht einmal vorlegen muss
Zumindest in Hessen war (ist?) das durchaus erforderlich.

Am ehesten wirst du hier wohl durch einen Tipp aus dem Kommilitonenkreis weiterkommen.
Gürteltier
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Beitrag von Gürteltier »

Mal umhören, wie’s beim Staat läuft. War an einem Gericht, wo offen gefragt wurde: “Wie oft wollen Sie kommen?” - das kann sicher unterschiedlich je nach konkreter Stelle ablaufen, aber wirklich viel muss man bei Gericht nie machen…
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